Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Anfrage:

 

Hat die Verwaltung geprüft, wie hoch der Rückgang der Nutzer der Stadtbibliothek nach der Einführung der Nutzungsgebühr von 12 € im Jahr 1998 gewesen ist?

Hat die Verwaltung die Möglichkeit der Erhöhung der Säumnisgebühren zur Vermeidung der aktuellen Verdreifachung der Jahresgebühren geprüft?

Wie hoch sind die Säumniszahlen und die daraus resultierenden Einnahmen in den Jahren 2012 und 2013?

 

 

Herr Albrecht teilt mit, dass er eine Anfrage dieser Art im Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport erwartet hätte.

 

Herr Albrecht beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.

Die Nutzerzahlen der Stadtbibliothek werden jährlich erfasst.

 

Zwischen 1994 und 1997 ständiger Anstieg der Nutzerzahlen auf ca. 12.000

 

Mit Einführung der Benutzungsgebühr 1998 – Rückgang der Benutzerzahl auf 10.000. 1999 weiterer Rückgang auf 8500.

 

Seit der Neueröffnung der Stadtbibliothek im Jahr 2010 – stabile Nutzerzahl ca. 6000.

 

Laut Auskunft der Bibliotheksleitung resultiert dies aus dem langjährigen Umbau, der damit verbundenen Schließung vor der Neueröffnung aber vor allem aus dem geänderten Medienverhalten der Bürgerinnen und Bürger.

 

Einige Zahlen zu den Einnahmen und Ausgaben.

 

Aufwand:                    1.200 TEUR

Erträge                            55 TEUR

Zuschuss                    1.145 TEUR

 

In den Erträgen sind im Planansatz 2014  Benutzergebühren in Höhe von 35 TEUR geplant. Demgegenüber stehen im Aufwand Ausgaben für die Anschaffung von Medien, Zeitschriften und Gesetzblätter in Höhe von 120 TEUR.

Eine Verdreifachung der Benutzergebühren deckt also noch nicht einmal die Ausgaben für die Neuanschaffungen!

 

Eine Erläuterung zu den Benutzerzahlen (Stand 2012)

Besucher                    118.556

Benutzer                         5.051

Entleihungen              284.095

 

Daraus folgt, dass jeder Benutzer 56 Entleihungen im Jahr für zurzeit 12 EUR Nutzungsgebühr tätigt. 

 

 

 

 

 

 

Zu 2.

Nein, der Einzug der Säumnisgebühren ist mit der Gebührenordnung von 1998 verbindlich geregelt. Eine Erhöhung könnte mit der Überarbeitung der Gebührensatzung erfolgen.

 

 

Zu 3.

Im Jahr 2013 verzeichnete die Stadtbibliothek ca. 8000 Mahnfälle und nahm dabei

ca. 12.500 € ein. Im Jahr 2012 betrug die Einnahme ca. 14.500 €.

 

Frau Dr. Carstensen fragt nach, ob es von der Verwaltung einen anderen Vorschlag für die Straffung der Säumnisgebühren gibt.

 

Herr Albrecht betont nochmals, dass auch hierbei der Fachausschuss gefragt ist.

Die Erarbeitung der Vorlage wurde begonnen, dann wird sie durch die OB-Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

 

Frau Carstensen erklärt, dass bislang der Fachausschuss noch keine Möglichkeit der Beratung hatte.

 

Herr Paul stellt den Antrag zur Führung einer Aussprache zur Abstimmung.

 

Abstimmung: Mehrheitlich zugestimmt

 

2014-VI-05-0105

 

Herr Dr. v. Bosse interessieren die Prognosen zu den Auswirkungen der Gebührenerhöhungen bezüglich der Möglichkeit des Heruntergehens der Nutzerzahlen, so dass kein finanzieller Vorteil entstehen kann.

 

Herr Albrecht stellt fest, dass hierzu noch keine Aussage getroffen werden kann. Auch diese Problematik kann im Fachausschuss beraten werden.

 

Herr Hofmann informiert als Vorsitzender des Fachausschusses, dass die Beratung zu den angesprochenen Problemen bereits vorgesehen ist und dies dem Ausschuss auch bekannt ist.

 

Frau von Allwörden führt an, dass die Stadtbibliothek ein hervorragendes Angebot vorhält, welches auch finanziert werden muss. Eine monatliche Erhöhung um 2,00 € sollte man für angemessen halten.

 

Frau Dr. Carstensen spricht sich gegen eine Erhöhung der Gebühren aus und bittet die Verwaltung nochmals zu prüfen, ob es auch andere Möglichkeiten gibt.

 

 

 

Frau Müller fragt nach, ob es richtig ist, dass derzeit die Hälfte der Gesamteinnahmen durch Säumnisgebühren zustande kommt.

 

Herr Albrecht bestätigt dies.

 

Frau Müller macht darauf aufmerksam, dass künftig auch weiterhin die Säumnisgebühren einen sehr großen Teil der Einnahmen ausmachen werden.

 

Herr Albrecht kann dies noch nicht bestätigen.

 

Frau Müller schlägt vor, bei den Säumnisgebühren Erhöhungen einzuführen.

 

Herr Albrecht verweist auch hier auf eine Beratung im Fachausschuss, um eine Beschlussfassung für die Bürgerschaft vorzubereiten.

 

Herr Quintana Schmidt spricht seinen Unmut gegen die geplante Größenordnung der Erhöhung aus. Er bittet die Verwaltung zur Beratung im Fachausschuss die genannten Zahlen mit Fakten zu untermauern.

 

Frau Müller stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte.