Sitzung: 09.10.2014 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 16, Enthaltungen: 3
Der Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen und Vergabe, Herr Meier, dankt der Verwaltung für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes. In seinen Ausführungen geht er auf die finanziellen Probleme der Hansestadt ein.
Es folgen für die Fraktionen Reden zum Haushaltssicherungskonzept der Bürgerschaftsmitglieder Herrn Bauschke, Herrn Rickmann, Herrn Haack, Herrn Suhr, Herrn Quintana Schmidt und Frau von Allwörden.
Der Präsident stellt die eingereichten Änderungsanträge wie folgt zur Abstimmung:
1. Abstimmung: Antrags-Nr.: 0241/2014 Einreicher: Fraktion LINKE offene Liste
„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund möge beschließen:
Als Einzelmaßnahme zur Haushaltssicherung – 6. Fortschreibung ist einzufügen:
Nr.: 3.4.01
Aufnahme von Verhandlungen zum vorliegenden 2. Güteangebot im Grundstücksstreit mit der Gemeinde Ostseebad Hiddensee OT Neuendorf mit dem Ziel, den Rechtsstreit gütlich zu beenden.“
Mehrheitlich abgelehnt
2. Abstimmung: Antrags-Nr.: 0243/2014 Einreicher:
Fraktion LINKE offene Liste
„Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund möge beschließen:
Die Einzelmaßnahme Nr. 3.1.2.02 zur Haushaltssicherung – 6. Fortschreibung „Überarbeitung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten“
Mit einem Konsolidierungsbetrag von 35,0 T€ wird gestrichen.“
Mehrheitlich abgelehnt
3. Abstimmung: Antrags-Nr.: 0244/2014 Einreicher:
Fraktion CDU/FDP
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt,
der unter 3.1.2.02 angeführte Ansatz für die Überarbeitung der Entgeltordnung zur Erhöhung der Erträge, der die Einführung einer moderaten kostenpflichtigen statt kostenlosen Nutzung für Kinder und Jugendliche vorsieht, ist zu streichen.
Deckungsquelle: Mehreinnahmen aus der Gebührenerhöhung der Stadtbibliothek
21 Zustimmungen 16 Gegenstimmen 3 Stimmenthaltungen
2014-VI-04-0090
4. Abstimmung: Antrags-Nr.: 0239/2014 Einreicher:
Fraktion SPD
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Punkte "Überarbeitung der Musikschulgebührensatzung", s. S.16 der Vorlage und "Überarbeitung der Entgeltordnung für Sportstätten", s. S.17 der Vorlage werden ersatzlos gestrichen.
Mehrheitlich abgelehnt
5. Abstimmung: Antrags-Nr.: 0236/2014 Einreicher: Fraktion Bündnis 90/
Die Grünen
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Die Maßnahmen
Nr. 3.1.2.01 „Überarbeitung der Musikschulgebührensatzung“ (S. 16)
und
Nr. 3.1.2.02 „Überarbeitung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten“
(S. 17)
werden aus dem Haushaltssicherungskonzept gestrichen.
Mehrheitlich abgelehnt
6. Abstimmung: Antrags-Nr.: 0242/2014 Einreicher: Fraktion LINKE offene
Liste
Die Einzelmaßnahme Nr. 3.1.2.01 zur Haushaltssicherung – 6. Fortschreibung
„Überarbeitung der Musikschulgebührensatzung“
Mit einem Konsolidierungsbeitrag von 50,0 T€ wird gestrichen.
Mehrheitlich abgelehnt
7. Abstimmung: Antrags-Nr.: 0246/2014 Einreicher: Fraktion CDU/FDP
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt,
1.
Die Überarbeitung der Musikschulgebührensatzung hat mit der Maßgabe zu erfolgen, dass die Kinder und Jugendlichen von der Erhöhung um 15% ausgenommen sind.
2.
Zusätzlich aufgenommen wird die Gruppe der Alleinerziehenden ab erstem Kind mit einer Ermäßigung der Gebühren um 50%.
Im Gegenzug sollen künftig alle Schüler/Innen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Hansestadt Stralsund haben, einen höheren Gebührensatz entrichten.
Grundlage für die Berechnung des höheren Gebührensatzes soll die Entgeltordnung der Musikschule des Landkreises Vorpommern-Rügen plus ein 15%iger Aufschlag sein.
Deckungsquelle: Mehreinnahmen Gebührenerhöhung Stadtbibliothek
Mehrheitlich zugestimmt
2014-VI-04-0091
8. Abstimmung: Antrags-Nr.: 0247/2014 Einreicher:
Fraktion CDU/FDP
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt,
als Einzelmaßnahme ist in der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes mit aufzunehmen:
1. die Benutzerordnung und Gebührensatzung der Stadtbibliothek ist mit der Maßgabe zu überarbeiten, dass künftig Erwachsene eine Jahresgebühr von 36 Euro zu entrichten haben.
- Unter Beteiligung der Fachausschüsse ist eine moderate Erhöhung für Jugendliche von 16-18 Jahren, Studenten und Familien vorzunehmen.
- Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr können die Stadtbibliothek gebührenfrei benutzen
- Die Einführung einer Monatsgebühr soll den Besuch (auch für Touristen) in der Stadtbibliothek attraktiver machen und ist demzufolge in die Benutzerordnung und Gebührensatzung einzuarbeiten.
2. die Satzung ist der Bürgerschaft spätestens bis 31.03.2015 zur Entscheidung vorzulegen.
Mehrheitlich zugestimmt
2014-VI-04-0092
9. Abstimmung: Antrags-Nr.: 0245/2014 Einreicher:
Fraktion CDU/FDP
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt,
als Einzelmaßnahme ist in der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes mit aufzunehmen:
das in der Bürgerschaft am 15.05.2014 angekündigte Konzept von Herr Dr. Grüger zur Sanierung des Kulturhistorischen Museums ist zum 31.01.2015 der Bürgerschaft vorzulegen.
Eine zügige Umsetzung soll die erhoffte Einnahmenerhöhung spätestens ab dem Jahr 2016 (10%; ca. 15 TEUR) sicher stellen.
Mehrheitlich zugestimmt
2014-VI-04-0093
10. Abstimmung der Vorlage B 0088/2014
Die Bürgerschaft beschließt:
Die 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Hansestadt Stralsund für den Zeitraum 2015 bis 2020 einschließlich der Beschlüsse Nr.: 2014-VI-04-0090 bis 2014-VI-04-0093.