Der Oberbürgermeister geht auf den Zensus 2022 ein. In Mecklenburg-Vorpommern steht einer Gemeinde als einziges Rechtsmittel der Klageweg gegen das Ergebnis des Zensus 2022 zur Verfügung.

Trotz rechtzeitiger Antragstellung ist der Hansestadt Stralsund bislang kein Zugang zu den erhobenen Daten gewährt worden.

Es findet ein Gespräch mit Vertretern der HOST statt, um Parameter für eine eigene Erhebung zu den Einwohnerzahlen zu eruieren. Vorgesehen ist, eine Stichprobe mit 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern aus der städtischen Datenbank durchzuführen, um einen Nachweis gegen das Ergebnis des Zensus 2022 zu erbringen.

Der Oberbürgermeister kritisiert die mangelnden Kontrollmechanismen bei der Durchführung des Zensus 2022.

Es erfolgt der Ausschluss der Öffentlichkeit.