Anfrage:
1. Hat die Verwaltung bereits Kenntnis über permanente Ruhestörungen im Bereich der Altstadt?
2. Beabsichtigt die Verwaltung den kommunalen Ordnungsdienst hier einzusetzen?
3. Wäre es aus Sicht der Verwaltung der Einsatz von Streetworkern sinnvoll?
Herr Tanschus antwortet wie folgt:
zu 1.:
In der
letzten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 12.04.2023 wurde
durch Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers 17 über Konflikte mit sich dort
in größeren Gruppierungen aufhaltenden Jugendlichen berichtet. In den
zurückliegenden Wochen kam es zu Ruhestörungen, Sachbeschädigungen und verbalen
Auseinandersetzungen. Die Stadtverwaltung erhielt auch Hinweise zu
vergleichbaren Ereignissen im Durchgang zwischen der Ossenreyer und der
Mönchstraße, vor dem Edeka Markt sowie im Bereich des Parkhauses am
Meeresmuseum. In diesem Kontext fand ein Austausch des Ordnungsamtes mit der
Polizei statt.
Darüber
hinaus ist die Stadtverwaltung für jeden konkreten Hinweis aus der Bürgerschaft
bzw. der Bevölkerung dankbar.
zu 2.:
Der Einsatz
des kommunalen Ordnungsdienstes ist in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit
der Polizei grundsätzlich auch für Kontrollen zur Vermeidung von Ruhestörungen
durch Aufenthalte von Personen im öffentlichen Bereich geplant.
zu 3.:
Bei den aktuellen
Ereignissen handelt es sich um ein komplexes Phänomen. Auf der einen Seite
steht das nachvollziehbare Interesse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen
sich zu treffen. Dies ist in Innenstädten nicht unüblich. Auf der anderen Seite
sind Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen nicht akzeptabel und wirken sich
auf das Sicherheitsgefühl aus.
Hierauf reagieren
Polizei und Stadtverwaltung mit entsprechenden Maßnahmen. Zu den notwendigen
repressiven Maßnahmen sind auch präventive Maßnahmen sinnvoll. Zum Einsatz von
Streetworkern hat Frau Dr. Gelinek bereits in der vorhergehenden Antwort
ausgeführt.
Herr Haack hält es für wichtig, dass sich die derzeitige Situation auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bewohnerinnen und Bewohner des Quartier 17 nicht verfestigt.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.