Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Hat die Verwaltung bereits Kenntnis über permanente Ruhestörungen im Bereich der Altstadt?

2.    Beabsichtigt die Verwaltung den kommunalen Ordnungsdienst hier einzusetzen?

3.    Wäre es aus Sicht der Verwaltung der Einsatz von Streetworkern sinnvoll?

 

Herr Tanschus antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung am 12.04.2023 wurde durch Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers 17 über Konflikte mit sich dort in größeren Gruppierungen aufhaltenden Jugendlichen berichtet. In den zurückliegenden Wochen kam es zu Ruhestörungen, Sachbeschädigungen und verbalen Auseinandersetzungen. Die Stadtverwaltung erhielt auch Hinweise zu vergleichbaren Ereignissen im Durchgang zwischen der Ossenreyer und der Mönchstraße, vor dem Edeka Markt sowie im Bereich des Parkhauses am Meeresmuseum. In diesem Kontext fand ein Austausch des Ordnungsamtes mit der Polizei statt.

 

Darüber hinaus ist die Stadtverwaltung für jeden konkreten Hinweis aus der Bürgerschaft bzw. der Bevölkerung dankbar.

 

zu 2.:

Der Einsatz des kommunalen Ordnungsdienstes ist in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit der Polizei grundsätzlich auch für Kontrollen zur Vermeidung von Ruhestörungen durch Aufenthalte von Personen im öffentlichen Bereich geplant.

 

zu 3.:

Bei den aktuellen Ereignissen handelt es sich um ein komplexes Phänomen. Auf der einen Seite steht das nachvollziehbare Interesse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen sich zu treffen. Dies ist in Innenstädten nicht unüblich. Auf der anderen Seite sind Lärmbelästigungen und Sachbeschädigungen nicht akzeptabel und wirken sich auf das Sicherheitsgefühl aus.  

Hierauf reagieren Polizei und Stadtverwaltung mit entsprechenden Maßnahmen. Zu den notwendigen repressiven Maßnahmen sind auch präventive Maßnahmen sinnvoll. Zum Einsatz von Streetworkern hat Frau Dr. Gelinek bereits in der vorhergehenden Antwort ausgeführt.

 

Herr Haack hält es für wichtig, dass sich die derzeitige Situation auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bewohnerinnen und Bewohner des Quartier 17 nicht verfestigt.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.