Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt die Verweisung des Antrages AN 0038/2023 zur Beratung in den Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung mit folgendem Wortlaut:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt einen Appell an den Landkreis, die endlichen Kapazitäten der Hansestadt Stralsund zur Aufnahme von zugeteilten Asylbewerbern zur Kenntnis zu nehmen und anzuerkennen, dass ein Zustrom von Migranten auf dem aktuellen Niveau dauerhaft nicht mehr zu bewältigen ist.


Frau Graf begründet den Antrag. Sie verweist dabei auf die Herausforderungen, die die Kommunen zu bewältigen haben.

 

Herr Dr. Zabel erklärt, dass seine Fraktion das Grundanliegen des Antrages nachvollziehen kann, sich aber gegen Pauschalisierungen ausspricht.

Um genaue Zahlen zur Auslastung von Kitas, Schulen und weiterer Infrastruktur zu erhalten, aber auch zu Kapazitäten bzw. Vergleichswerten aus anderen Städten, beantragt er für die Fraktion CDU/FDP die Verweisung des Antrages zur Beratung in den Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung.

 

Frau Kothe-Woywode verweist auf Artikel 1 des Grundgesetztes und andere einschlägige Normen, die für ein Leben des Menschen in Würde und Freiheit einstehen.

Besonderer Schutz gilt dabei Geflüchteten. Sinnvoll sei es, Lösungen aufzuzeigen und nicht die Stellung polemischer Anträge.

Auch den Verweisungsantrag hält Frau Kothe-Woywode für unsinnig.

Nach Auffassung ihrer Fraktion erfolgt die Unterbringung der Schutzsuchenden mit Sorgfalt und nach Abstimmung mit den Kommunen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI wird den Antrag ablehnen.

 

Herr Dr. Zabel spricht sich dafür aus, die Thematik ernst zu nehmen. Der Antrag sollte inhaltlich betrachtet und mit Fakten unterlegt werden, um den Bürgerinnen und Bürgern Antworten geben zu können. 

 

Herr Suhr verweist auf eine Sondersitzung des Kreistages in der die Beigeordnete des Landrats überzeugend dargestellt hat, dass die Verwaltung des Landkreises die Problematik auf eine hervorragende Art und Weise löst.

Deutlich wurde auch, dass eine Abstimmung mit den Kommunen erfolgt und diese auch die Möglichkeit haben, ein Vorhaben abzulehnen.

Aus Sicht von Herrn Suhr handelt es sich um einen populistischen Antrag der Fraktion AfD, welcher inklusive des Verweisungsantrages abzulehnen ist.

 

Der Vorsitzende der CDU/FDP-Fraktion hält es für wichtig, den Antrag mit Zahlen und Fakten zu unterlegen und die Bürgerinnen und Bürger so zu informieren.

 

Herr Philippen weist darauf hin, dass der Landkreis bei der Vielzahl von Schutzsuchenden durchaus auch Probleme hat. Die Menschen können nicht einfach im ländlichen Bereich ohne Betreuung/Begleitung untergebracht werden. Aus seiner Sicht sei es wichtig, die Probleme nicht zu verschweigen.

 

Frau Bartel beantragt Ende der Rednerliste.

 

Herr Danter merkt an, dass es sich bei Stralsund um ein Oberzentrum handelt und es sich damit um eine große Aufgabe für die Stadt handelt.

 

Herr Dr. Zabel bekräftigt sein Anliegen, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt aussagefähig sein zu können und dies ist nur möglich, wenn Zahlen und Fakten über Aufnahmekapazitäten, die tatsächliche Zuteilung von Flüchtlingen und die Situation im Allgemeinen vorhanden sind.

 

Der Präsident der Bürgerschaft lässt über den Geschäftsordnungsantrag auf Verweisung des Antrages AN 0038/2023 zur Beratung in den Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung abstimmen:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen