Anfrage:
1. Wann ist mit der Beseitigung der Schäden in der Badeanstalt zu rechnen und ist dadurch eine Schließung der Badeanstalt für den Sommer vorgesehen?
2. Ist es beabsichtigt, dass die Geländer nur mit zwei, anstelle der vorgesehenen vier Schrauben, befestigt sind?
3. Sind die Betonauswaschungen so gewollt und auch so ausgeschrieben worden?
Herr Bogusch antwortet wie folgt:
zu 1.:
Die Auslieferung für das
Sanierungskonzept hat sich wegen Krankheit des Gutachters verzögert (Termin war
Ende Februar). Sobald es vorliegt und bestätigt ist, können konkrete Termine
bekanntgegeben werden. Eine komplette Schließung des Freizeitbereiches ist
derzeit nicht vorgesehen, die Sanierung soll abschnittsweise erfolgen, so dass
nur der jeweilige Bereich für die Gewährleistung der Sicherheit des
öffentlichen Verkehrs und der ausführenden Firma abgesperrt wird.
zu 2.:
Grundsätzlich sind die
Geländerpfosten mit 4 Schrauben zu befestigen. Aufgrund von Messfehlern bei der
Ausführung der Fugen im Holm hat sich die Situation ergeben, dass diese 4
Schrauben nicht überall angeordnet werden konnten. Auch dieser Mangel wird mit
der Sanierung beseitigt.
zu 3.:
Die Betonauswaschungen sind
selbstverständlich so nicht ausgeschrieben worden, sie stellen einen Mangel dar
und werden beseitigt.
Herr Philippen hält es nach den
Ausführungen für nicht ausgeschlossen, dass die Badeanstalt bzw. das Freibad im
Sommer ganz oder teilweise gesperrt sein werden.
Herr Bogusch kann dahingehend
keine verbindliche Aussage treffen. Zunächst seien noch Abstimmungen zu tätigen
und offene Fragen zu klären. Er hofft auf eine schnelle Lösung. Die Badenutzung
in der Saison soll aber so gering wie möglich eingeschränkt werden.
Der Oberbürgermeister ergänzt,
dass die Behebung des Schadens erst nach der Saison erfolgen wird.
Auf Nachfrage von Herrn
Philippen zum Umgang mit einem möglichen Bankrott des bauausführenden
Unternehmens macht Herr Bogusch Ausführungen zum Vertragspartner und dessen
Subunternehmen. Da es sich beim Vertragspartner um ein größeres Unternehmen
handelt, geht er davon aus, dass eine Schadenregulierung, wahrscheinlich als
Versicherungsfall, erfolgen wird.
Auf die beantragte Aussprache
wird verzichtet.