Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wann ist mit der Beseitigung der Schäden in der Badeanstalt zu rechnen und ist dadurch eine Schließung der Badeanstalt für den Sommer vorgesehen?

2.    Ist es beabsichtigt, dass die Geländer nur mit zwei, anstelle der vorgesehenen vier Schrauben, befestigt sind?

3.    Sind die Betonauswaschungen so gewollt und auch so ausgeschrieben worden?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Die Auslieferung für das Sanierungskonzept hat sich wegen Krankheit des Gutachters verzögert (Termin war Ende Februar). Sobald es vorliegt und bestätigt ist, können konkrete Termine bekanntgegeben werden. Eine komplette Schließung des Freizeitbereiches ist derzeit nicht vorgesehen, die Sanierung soll abschnittsweise erfolgen, so dass nur der jeweilige Bereich für die Gewährleistung der Sicherheit des öffentlichen Verkehrs und der ausführenden Firma abgesperrt wird.

 

zu 2.:

Grundsätzlich sind die Geländerpfosten mit 4 Schrauben zu befestigen. Aufgrund von Messfehlern bei der Ausführung der Fugen im Holm hat sich die Situation ergeben, dass diese 4 Schrauben nicht überall angeordnet werden konnten. Auch dieser Mangel wird mit der Sanierung beseitigt.

 

zu 3.:

Die Betonauswaschungen sind selbstverständlich so nicht ausgeschrieben worden, sie stellen einen Mangel dar und werden beseitigt.

 

Herr Philippen hält es nach den Ausführungen für nicht ausgeschlossen, dass die Badeanstalt bzw. das Freibad im Sommer ganz oder teilweise gesperrt sein werden.

 

Herr Bogusch kann dahingehend keine verbindliche Aussage treffen. Zunächst seien noch Abstimmungen zu tätigen und offene Fragen zu klären. Er hofft auf eine schnelle Lösung. Die Badenutzung in der Saison soll aber so gering wie möglich eingeschränkt werden.

 

Der Oberbürgermeister ergänzt, dass die Behebung des Schadens erst nach der Saison erfolgen wird.

 

Auf Nachfrage von Herrn Philippen zum Umgang mit einem möglichen Bankrott des bauausführenden Unternehmens macht Herr Bogusch Ausführungen zum Vertragspartner und dessen Subunternehmen. Da es sich beim Vertragspartner um ein größeres Unternehmen handelt, geht er davon aus, dass eine Schadenregulierung, wahrscheinlich als Versicherungsfall, erfolgen wird.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.