Sitzung: 16.03.2023 Bürgerschaft
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 0009/2023
Die Bürgerschaft
der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 22 der Hansestadt Stralsund „Urbanes Gebiet ehemaliges
Plattenwerk und ehemaliges Heizwerk“ umfasst in der Gemarkung Stralsund Flur 61
die Flurstücke 6, 7/1, 10/1, 10/2, 11/4, 11/5, 11/6, 11/7, 11/8, 11/9, 11/10,
11/11, 11/12 und 12/6 ganz, sowie 5, 11/13, 12/1, 12/2, 12/4, 12/5, 12/7, 13
und 16/3 anteilig.
2. Die zum
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 „Urbanes Gebiet ehemaliges
Plattenwerk und ehemaliges Heizwerk“
der Hansestadt Stralsund abgegebenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
hat die Bürgerschaft geprüft und gemäß Anlage 3 abgewogen.
3. Auf der
Grundlage des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes
vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726), sowie nach Landesbauordnung
Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015
(GVOBl. M-V S. 344, 2016 S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni
2021 (GVOBl. M-V, S.1033), wird der Bebauungsplan Nr. 22 „Urbanes Gebiet
ehemaliges Plattenwerk und ehemaliges Heizwerk“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen
Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom
Januar 2023 als Satzung beschlossen. Die Begründung vom Januar 2023 wird
gebilligt.
4. Der
Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: 34 Zustimmungen 1 Gegenstimme 0 Stimmenthaltungen