Herr Krusch stellt die Hundeverordnung vor.

Der Abteilungsleiter macht deutlich, dass es sich um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises handelt und der Erlass der Verordnung dem Oberbürgermeister obliegt. 

 

Die Stralsunder Hundeverordnung von 2011 ist ausgelaufen.

 

Er erklärt, dass sich die Hundeverordnung bisher bewährt hat, aber dennoch einige Änderungen vorgenommen wurden. Der neue Entwurf wurde grundsätzlich schon mit dem Innenministerium MV abgestimmt und für genehmigungsfähig erachtet.

 

Herr Krusch erklärt ausführlich die Änderungen der neuen Hundeverordnung.

 

Assistenzhunde sind ausdrücklich von der Verordnung ausgenommen. Leinenpflicht gilt nun auch in unmittelbarer Nähe von Spielplätzen. Es gilt weiterhin ein Mitnahmeverbot von Hunden im Strandbad. Allerdings gibt es nun die Option, einen saisonalen Hundestrand einzurichten.

 

Herr Peters begrüßt die ausdrückliche Ausnahmeregelung für Assistenzhunde in der Stralsunder Hundeverordnung.

 

Die Hundeverordnung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Frau von Allwörden bittet um Informationen zur Vorlage B 0055/2022.

 

Herr Bogusch erklärt, dass es immer wieder Anfragen aus der Bevölkerung zur Einrichtung eines Hundestrandes im Bereich des Strandbades gibt.

Mit Erweiterung des Strandbades bzw. des Freizeitbereiches ist die Verwaltung der Auffassung, außerhalb der Badesaison einen bestimmten Abschnitt für Hunde freigeben zu können.

 

Die Vorlage sieht daher vor, das Strandbad vom 01.Oktober bis zum 30.April für Hunde freizugeben.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Bogusch, dass die Anfragen zur Nutzung sich nicht auf eine bestimmte Jahreszeit beziehen.

 

Frau von Allwörden sieht das Konfliktpotenzial bei einer Freigabe des Geländes für Hunde auch im Sommer. Gleichzeitig kann sie den Wunsch vieler Hundebesitzer, den Strand auch im Sommer nutzen zu wollen, nachvollziehen. Sie zeigt sich über den vorliegenden Kompromiss erfreut.

 

Herr Peters geht davon aus, dass Hundebesitzer an einer ganzjährigen Nutzung interessiert sind, sieht aber ebenfalls das Konfliktpotenzial. Zudem hat die Verwaltung in der Vorlage deutlich gemacht, dass keine anderen Flächen zur Verfügung stehen.

 

Herr Bogusch sieht den Dänholm als keine langfristige Lösung an. Die Erreichbarkeit des Strandes stellt sich als problematisch da.

 

Frau Chill beantragt die Verweisung der Vorlage zur Beratung in die Fraktionen.

 

Frau Graf sieht zu dem Thema kein großes Konfliktpotential. Sie nennt den Strand von Prora als Beispiel, wo eine Mitnahme von Hunden ganzjährig möglich ist. 

 

Herr Rudies begrüßt den Vorschlag, den Strand vom 1.Oktober bis 30.April für Hunde freizugeben. Allerdings erwähnt er, dass die vorgesehene Länge (140 m) nicht ausreicht. Daher schlägt er einen separaten Hundestrand vor.

 

Herr Stuhr schlägt den Schwemmi auf dem Dänholm vor. Er erkundigt sich über die Kosten der Wiederherstellung des Schwemmis und nach der im letzten Jahr beauftragten Prüfung.

Herr Bogusch sieht zurzeit nicht die finanziellen Mittel, um den Schwemmi qualitativ aufzuwerten. Das Gelände ist nicht attraktiv und das Projekt finanziell schwierig.

 

Frau von Allwörden stellt den Verweisungsantrag von Frau Chill zur Abstimmung.

 

Die Vorlage wird voraussichtlich im März abschließend im Ausschuss beraten.

 


Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen