Herr Wohlgemuth erläutert vorab, dass das integrierte Stadtentwicklungskonzept der Hansestadt Stralsund (ISEK), als ein verpflichtendes Planungsinstrument durch Bund und Länder den Gemeinden auferlegt worden ist. Es soll die verschiedenen Belange der Stadtentwicklung zusammenführen und als Grundlage für die weitere Entwicklung der Kommunen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung maßgeblich mit steuern. Die Hansestadt Stralsund hat im Jahr 2002 begonnen ein ISEK aufzustellen und als Grundlage dafür entsprechende Bevölkerungs- und Haushaltsprognosen erarbeitet. Daraus wurden ein zunehmender Bevölkerungsrückgang prognostiziert und entsprechende Handlungsschwerpunkte der Stadtentwicklung definiert.

Diese Prognose hat sich nicht im vorausgesagten Umfang bestätigt, dennoch besteht entsprechender Handlungsbedarf bzw. einige Rahmenbedingungen haben sich geändert und es ist notwendig das ISEK fortzuschreiben.

Die Fortschreibung des ISEK unterstützt ebenfalls die Beschlüsse der Bürgerschaft aus dem Jahr 2010, ein demografisches Handlungskonzept, sowie die Anforderungen an die Wohnungswirtschaft zu untersuchen und daraus ein entsprechendes Konzept abzuleiten. Mit der Bestätigung der Fortschreibung stellt das ISEK die Grundlage für künftige städtebauliche Planungen und ein zentrales Steuerungsinstrument der Stadtentwicklung dar, nicht zuletzt im Hinblick auf den Einsatz von Förderprogrammen und zur Finanzierung von Maßnahmen.

 

Zur Fortschreibung des ISEK hat sich die Hansestadt Stralsund Herrn Dr. Hölling als fachkundige Beratung dazu gezogen. Herr Dr. Hölling führt dazu aus, dass das ISEK ein gemeinsames Projekt ist und bereits in mehreren Fachveranstaltungen diskutiert wurde.

Die ISEK-Fortschreibung befasst sich mit den vier Themenbereichen Demografie und Wohnen, Kinderbetreuung und Schulen, demografischer Wandel und Arbeitsmarkt sowie dem altersgerechten Wohnen und der Pflege.

Herr Dr. Hölling weist daraufhin, dass in den letzten zwei Jahrzehnten dramatische Bevölkerungsrückgänge der Hansestadt Stralsund zu verzeichnen waren, aufgrund von starken Wanderungsverlusten. Im Jahr 2010 schien die erste Trendwende eingeleitet zu sein, da erstmals wieder Wanderungsgewinne zu verzeichnen waren. Die Einwohnerzahlen aus dem Jahr 2011 wiesen plus 400 Einwohner auf, was auf einen stabilen Wanderungsgewinn schließen lässt. Für die folgenden Jahre werden leichte Bevölkerungsverluste prognostiziert, da die Wanderungsgewinne die Sterbeüberschüsse nicht ausgleichen. Eine Trendwende ist dennoch deutlich erkennbar aufgrund der positiven Bevölkerungsentwicklung und somit Anlass zur Fortschreibung des ISEK.

 

Herr Suhr möchte die Beschlussvorlage innerhalb der Fraktion beraten und gegebenenfalls nochmal auf die Verwaltung zurückkommen. Er betont jedoch die Wichtigkeit des ISEK und eine zeitnahe Entscheidung dazu, u.a. auch für Förderanträge.

Weiterhin führt Herr Suhr aus, dass das ISEK keine umfassende Handlungsempfehlung hergibt, um junge, gut qualifizierte Menschen in die Hansestadt Stralsund zu ziehen und erfragt ob hierfür eine konzeptionelle Herangehensweise notwendig ist oder ob das ISEK als solches das Instrument dafür ist. Des Weiteren möchte Herr Suhr von Herrn Wohlgemuth wissen, inwiefern sich die Verwaltung an das ISEK nach der Empfehlung im Ausschuss und der Beschlussfassung in der Bürgerschaft bindet bzw. ob das ISEK das Handeln der Verwaltung beeinflusst.

 

Herr Dr. Hölling erklärt, dass die Frage, wie man die Bevölkerungsentwicklung beeinflussen kann, kein Thema des ISEK ist, da das Konzept sehr umfassend und allgemein gefasst ist. Er erläutert dass bestimmte Zielannahmen in die Prognosen eingearbeitet wurden.

 

Herr Wohlgemuth führt aus, dass das ISEK eine informelle Planung darstellt, welches keine Außenwirkung hat. Das Konzept entfaltet lediglich eine Selbstbindung der Verwaltung und der Gemeinde, besonders in Bezug auf Förderprogramme.

 

Herr Lastovka merkt abschließend an, dass das ISEK seiner Auffassung nach lediglich ein Konzept darstellt und keine konkreten Maßnahmen vorgibt.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von Herrn Suhr, diesen Tagesordnungspunkt zur Beratung in die Fraktionen zurückzugeben und in der nächsten Sitzung am 24.09.2014 erneut auf die Tagesordnung zu setzen, abstimmen:

 

9 Zustimmungen             0 Gegenstimme               0 Stimmenthaltungen.