Herr Pieper reflektiert den Werdegang zur Beschlussvorlage B 0057/2022.

 

Herr Gränert regt an, die elektronische Abgabe der erforderlichen Unterlagen zu ermöglichen und bittet zudem, die Fristen zur Abgabe aus § 9 Absatz 1 Übernachtungssteuersatzung an die Fristen zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung anzupassen.

 

Der vorliegende Satzungsentwurf vom 14.11.2022 wurde laut Frau Steinfurt dahingehend angepasst, dass der § 8 Absatz 4 der Satzung zum Überprüfungsrecht der Hansestadt Stralsund entfernt wurde. Ursächlich hierfür war eine eingehende Prüfung, bei der sich der Absatz als unrechtmäßig erwies. Anknüpfend an den § 8 Absatz 4 wurde auch der § 13 Absatz 4 aus der Satzung entfernt.

 

Eingehend auf die Anregung von Herrn Gränert merkt Frau Steinfurt an, dass die Antragsformulare der Übernachtungssteuersatzung zu gegebener Zeit in der Anwendung

OPENR@THAUS eingearbeitet werden sollen, womit eine elektronische Abgabe erfolgen kann. 

 

Auf die Nachfrage von Herrn Pieper erörtert Frau Steinfurt, dass mit planmäßiger Beschlussfassung, die Satzung zum 01.01.2023 in Kraft treten soll und die erste Steuerhebung bereits nach Abschluss des ersten Quartals 2023 erfolgen soll.

 

Es gibt keine weiteren Fragen.

 

Herr Pieper lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss für Finanzen und Vergabe empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0057/2022 nicht gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen. 

 

 

 


Abstimmung:   3 Zustimmungen            3 Gegenstimmen             3 Stimmenenthaltungen