Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

  1. Die Formvorschriften zu den Freiraumkonzepten „Alter Markt“, „Neuer Markt“, „nördliche Hafeninsel“ sollen weitestgehend vereinheitlicht werden. Auf dem Alten und Neuen Markt gilt bei Windschutzen und Glasumrandungen eine Maximalhöhe von 1,40 m. Auf der nördlichen Hafeninsel ist eine Windschutzhöhe von bis zu 1,70 m zulässig.

 

  1. Darüber hinaus soll es den Gewerbebetreibenden mit Außengastronomie ermöglicht werden, auf ihren Sondernutzungsflächen eine zusätzliche, dauerhafte Ausschankmöglichkeit im Außenbereich einzurichten.

 

  1. Die Errichtung der in Punkt 1 und 2 genannten Anlagen, steht unter der Bedingung, dass sie im Einzelfall bauplanungs-, bauordnungs- und ordnungsrechtlichen Belangen entspricht.

 

 


Herr Bauschke erläutert den Antrag, der den Kompromiss des Ausschusses für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung zur Vereinheitlichung der Freiraumkonzepte Alter Markt, Neuer Markt und nördliche Hafeninsel aufzeigt.

 

Um rechtlichen Missverständen entgegen zu wirken, plädiert Herr Dr.-Ing. Badrow für die Erweiterung des Beschlussvorschlages um folgenden Punkt:

 

„Die Errichtung der in Punkt 1 und 2 genannten Anlagen, steht unter der Bedingung, dass sie im Einzelfall bauplanungs-, bauordnungs- und ordnungsrechtlichen Belangen entspricht.“

 

Der Oberbürgermeister gibt zu verstehen, dass er ohne die Aufnahme des weiteren Punktes, dem Beschluss womöglich wiedersprechen muss.

 

Herr Bauschke pflichtet der Ergänzung des Oberbürgermeisters bei.


Aufgrund der veränderten Sachlage, erbittet Herr Suhr eine Auszeit von 2 Minuten.

 

Auszeit: 16:36 Uhr- 16:38 Uhr

 

Der Präsident stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und stellt den ergänzten Antrag AN 0163/2022 zur Abstimmung:

 

 

 


Abstimmung:    Mehrheitlich beschlossen