Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

A.    Feststellung des Jahresabschlusses

1.    gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss 2017 der Hansestadt Stralsund mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von

320.009.235,58 EUR bei einer Bilanzsumme von 662.938.271,12 EUR und einem Jahresergebnis von + 3.509.033,32 EUR festzustellen. 

2.    den verbleibenden Überschuss der Ergebnisrechnung in Höhe von

+ 648.553,45 EUR gemäß § 44 Absatz 4 GemHVO- Doppik auf neue Rechnung vorzutragen.

 

B.    Entlastung des Oberbürgermeisters

            Dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.- Ing. Alexander

Badrow, wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung erteilt.

 

 


Ohne weitere Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: Einstimmig beschlossen