Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
A.
Feststellung des Jahresabschlusses
1. gemäß § 60 Absatz 5 Satz 1 KV M-V den geprüften Jahresabschluss 2017 der Hansestadt Stralsund mit einem ausgewiesenen Eigenkapital von
320.009.235,58 EUR bei einer Bilanzsumme von 662.938.271,12 EUR und einem Jahresergebnis von + 3.509.033,32 EUR festzustellen.
2.
den verbleibenden Überschuss der
Ergebnisrechnung in Höhe von
+
648.553,45 EUR gemäß § 44 Absatz 4 GemHVO- Doppik auf neue Rechnung
vorzutragen.
B. Entlastung des Oberbürgermeisters
Dem Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund, Herrn Dr.- Ing. Alexander
Badrow, wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V für das Haushaltsjahr 2017 die Entlastung erteilt.
Ohne weitere Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen