Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.       Die während der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit geäußerten Anregungen und Hinweise zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund für die Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen (Anlage 1 und 2) und Anpassung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplanes (Anlage 3 und 4) werden entsprechend Anlage 5 abgewogen.

 

2.       Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund (Anlage 1) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 2) und die Anpassung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplanes (Anlage 3) mit Erläuterungsbericht (Anlage 4) für die Teilfläche südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2022 werden festgestellt.

 

3.       Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund für die Photovoltaikanlage südlich der Ortsumgehung im Stadtteil Voigdehagen mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 1 und 2) dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch vorzulegen.

 

Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 


Ohne weitere Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen