Sitzung: 05.10.2022 zeitweiliger Ausschuss Volkswerft beendet
Die sachkundigen Einwohner des Ausschusses sind bereits gemäß § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V zur gewissenhaften Arbeit im Ausschuss verpflichtet.
Sitzung: 05.10.2022 zeitweiliger Ausschuss Volkswerft beendet
Die sachkundigen Einwohner des Ausschusses sind bereits gemäß § 28 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V zur gewissenhaften Arbeit im Ausschuss verpflichtet.