Sitzung: 01.09.2022 Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Gesellschafteraufgaben
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: B 0057/2022
Herr Ruddies beantragt Rederecht für Herrn Sadewater
und Herrn Rademacher. Der Ausschussvorsitzende stellt dies zur Abstimmung. Das
Rederecht wird einstimmig erteilt.
Der Ausschussvorsitzende bittet die Verwaltung um
Vorstellung der Beschlussvorlage.
Herr Kretzschmar trägt die wesentlichen Eckpunkte der
Beschlussvorlage vor.
Herr Buxbaum ergänzt, dass
die vorliegende Satzung zu der Satzung aus dem Jahr 2019 in einigen Punkten
angepasst wurde.
Auf Nachfrage von Frau Raese
teilt Herr Buxbaum mit, dass die Betroffenen in der Ausschusssitzung am
23.06.2022 bereits beteiligt wurden. Jedoch lag zu diesem Zeitpunkt noch kein
Satzungsentwurf vor.
Herr Buxbaum teilt mit, dass
eine Klausurtagung der Fraktion DIE LINKE./SPD Anfang Oktober 2022 in der Nähe
der Hansestadt Wismar stattfindet. Es wird diesbezüglich ein
Erfahrungsaustausch erfolgen. Weiterhin merkt Herr Buxbaum an, dass das Land
Mecklenburg-Vorpommern ein Tourismusgesetz plant.
Laut Herrn Buxbaum
profitieren in einem großen Maße auch die Tagestouristen an den
Tourismuseinrichtungen in der Hansestadt Stralsund. Er verweist auf die Insel
Rügen, dort werden auch die Tagestouristen mittels einer Kurabgabe zur Kasse
gebeten. Diesbezüglich herrscht eine Ungerechtigkeit, welche gelöst werden
sollte.
Herr Sadewater verweist auf seine Ausführungen im
Juni. Er teilt mit, dass sich die Lage nicht verbessert, sondern verschlechtert
hat. Es ist in der Tourismusbranche ein konjunktureller Rückgang zu
verzeichnen. Er merkt an, dass durch die überlaufene Altstadt dies auf dem
ersten Blick nicht zu erkennen sei.
Hinsichtlich der
vorliegenden Satzung teilt Herr Sadewater mit, dass es sich um abstruse
Pauschalen für Frühstück und Mittagessen handelt. Das Inkrafttreten der Satzung
zum 01.01.2023 sieht er als sehr sportlich an. Er möchte von der Verwaltung
erfahren, aus welchen Gründen der Steuersatz auf 5 Prozent gesetzt wurde.
Herr Kretzschmar teilt dazu
mit, dass sich der Prozentsatz an den Übernachtungssteuersatzungen im Land
Mecklenburg-Vorpommern orientiert. Hinsichtlich der geschäftlich bedingten
Übernachtungen wurde der Aufwand mit den zu erwartenden Umsätzen abgewogen.
Aufgrund des hohen Aufwandes hinsichtlich der Abfragen, Dokumentationen,
Aufbewahrungsfristen etc. wurde sich für eine Aufnahme in der Satzung
entschieden.
Herr Kretzschmar merkt an,
dass Anpassungen hinsichtlich der Pauschalen für die Mahlzeiten erfolgen
können, falls dies gewünscht wird seitens der Bürgerschaft. Er weist darauf
hin, dass es sich um einen Entwurf handelt, welcher politisch diskutiert und
entsprechend geändert werden kann.
Herr Sadewater bittet um Berücksichtigung, wie der
Tourismus in Schwerin und Wismar organisiert ist. Er bittet die Fraktionen,
sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen und lädt in diesem Zusammenhang jede
Fraktion ein, sich die Unternehmen von Herrn Sadewater anzuschauen.
Frau Dr. Carstensen möchte
erfahren, wie Schwerin und Wismar touristisch organisiert sind. Dazu teilt Herr
Sadewater mit, dass die Hansestadt Stralsund von den umliegenden Inseln lebt
und sehr touristisch geprägt ist. Schwerin lebt von politischen Reisen und
Veranstaltungen.
Der Ausschussvorsitzende bittet um Nachreichung der
Zahlen hinsichtlich der Verköstigung. Weiterhin möchte er erfahren, ob die
Umsetzung in den Betrieben zum 01.01.2023 technisch möglich wäre. Herr
Sadewater merkt dazu an, dass die Preisverhandlungen mit den Reiseveranstaltern
für das kommende Jahr abgeschlossen sind. Durch die Stagnation im Tourismus
wird momentan mit herabsenkenden Preisen bei steigenden Wareneinsatz und
Lohnkosten gekämpft. Die pauschalisierten Werte für die Verpflegungsleistungen
wird Herr Sadewater zuarbeiten.
Herr Gotsch erachtet es als
sehr bemerkenswert, dass Herr Sadewater zum zweiten Mal im Ausschuss vorspricht
sowie dass so viele Gäste aus der Branche heute anwesend sind. Er sieht dies
als Hilfeschrei der Branche an. Herr Gotsch macht darauf aufmerksam, dass diese
Branche auch ein großer Arbeitgeber in der Hansestadt Stralsund ist. Der
Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 2020 stammt aus seiner Sicht aus einer
anderen Zeit. Herr Gotsch spricht sich für eine Verweisung in die Fraktionen
aus.
Herr Adomeit merkt an, dass
auch die Hansestadt Stralsund Steuereinnahmen für die steigenden Energiepreise
dringend benötigt.
Laut Herrn Sadewater sind die Mehreinnahmen durch die
Übernachtungssteuer im städtischen Haushalt mit dem geschwächten Tourismus und
den eventuellen Schließungen von Betrieben abzuwägen.
Herr Buxbaum weist auf die Entlastungen durch die
Sondernutzungsgebührensatzung hin.
Herr Rademacher verweist auf seine Ausführungen der
letzten Diskussion im Ausschuss. Die IHK lehnt die Übernachtungssteuer
grundsätzlich ab. Er teilt mit, dass durch diese eine Branche belastet wird,
welche durch Corona ganz besonders gelitten hat. Die Übernachtungsteuer ist für
die Branche nicht tragbar. Er regt an ein anderes Instrument zu wählen, z.B.
die Kurabgabe.
Herr Rademacher trägt die in der Anlage beigefügte
Stellungnahme der IHK vor.
Herr Rademacher möchte von
der Verwaltung erfahren, wie sich die Einnahmen von 550.000 EUR zusammensetzen.
Er bittet diesbezüglich um Mitteilung der Berechnungsgrundlage. Des Weiteren
merkt er an, dass die Aufwendungen in Höhe von 77 TEUR nicht hinreichend
dargestellt wurden. Ihm fehlt eine volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung. Er
kritisiert weiterhin den § 1 Abs. 2 der Satzung, hinsichtlich der
Stornierungen.
Herr Rademacher bittet um
Berücksichtigung, dass auch die Airbnb Übernachtungen erfasst und explizit in
der Satzung erwähnt werden. Nach seinen Recherchen gibt es 604 Unterkünfte in
Stralsund, welche über Airbnb angeboten werden.
Hinsichtlich des
Steuersatzes sollte, nach Meinung von Herrn Rademacher, sich an der Hansestadt
Wismar mit 3 Prozent orientiert werden.
Bezüglich der Anzeigepflicht
verweist er auf den § 14 der Gewerbeordnung.
Weiterhin kritisiert er,
dass die Erklärungen der Beherbergungsbetriebe nicht ausschließlich
elektronisch zu erfolgen hat. Ferner schlägt er eine halbjährliche Erklärung
vor.
Der § 12 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
sollte laut Herrn Rademacher ebenfalls überarbeitet und geprüft werden.
Herr Kretzschmar merkt an, dass die Satzung
federführend durch die Kämmerei der Hansestadt Stralsund entstanden ist und
durch das Rechtsamt geprüft wurde. Er weist darauf hin, dass das nicht
ausschließliche elektronische Verfahren gewählt wurde, um alle Erklärungen,
auch von Privatpersonen, erfassen zu können.
Herr Adomeit möchte wissen, ob die IHK die
Gewerbetreibende entlastet, z.B. mit Reduzierung des IHK-Beitrages. Dazu teilt
Herr Rademacher mit, dass der IHK-Beitrag ertragsabhängig ist. Dieser ist
angelehnt an die Gewerbesteuer sowie gerecht gestaffelt. Weiterhin steht jeden
Gewerbetreibenden zu, einen Erlass bzw. Stundungsantrag zu stellen.
Frau Raese bittet um Verteilung der Stellungnahme der
IHK an die Fraktionen.
Herr Buxbaum stellt einen Antrag auf Verweisung in die
Fraktionen, welcher einstimmig beschlossen wird. Aufgrund des Umfangs und der
eventuellen Besichtigung der Betriebe von Herrn Sadewater geht der
Ausschussvorsitzende davon aus, dass das Thema frühestens im November 2022
erneut auf die Tagesordnung des Ausschusses genommen wird.
Der Ausschussvorsitzende beendet den
Tagesordnungspunkt.