Herr Ruddies beantragt Rederecht für Herrn Sadewater und Herrn Rademacher. Der Ausschussvorsitzende stellt dies zur Abstimmung. Das Rederecht wird einstimmig erteilt.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet die Verwaltung um Vorstellung der Beschlussvorlage.

 

Herr Kretzschmar trägt die wesentlichen Eckpunkte der Beschlussvorlage vor.

 

Herr Buxbaum ergänzt, dass die vorliegende Satzung zu der Satzung aus dem Jahr 2019 in einigen Punkten angepasst wurde.

 

Auf Nachfrage von Frau Raese teilt Herr Buxbaum mit, dass die Betroffenen in der Ausschusssitzung am 23.06.2022 bereits beteiligt wurden. Jedoch lag zu diesem Zeitpunkt noch kein Satzungsentwurf vor.

 

Herr Buxbaum teilt mit, dass eine Klausurtagung der Fraktion DIE LINKE./SPD Anfang Oktober 2022 in der Nähe der Hansestadt Wismar stattfindet. Es wird diesbezüglich ein Erfahrungsaustausch erfolgen. Weiterhin merkt Herr Buxbaum an, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern ein Tourismusgesetz plant. 

Laut Herrn Buxbaum profitieren in einem großen Maße auch die Tagestouristen an den Tourismuseinrichtungen in der Hansestadt Stralsund. Er verweist auf die Insel Rügen, dort werden auch die Tagestouristen mittels einer Kurabgabe zur Kasse gebeten. Diesbezüglich herrscht eine Ungerechtigkeit, welche gelöst werden sollte.

 

Herr Sadewater verweist auf seine Ausführungen im Juni. Er teilt mit, dass sich die Lage nicht verbessert, sondern verschlechtert hat. Es ist in der Tourismusbranche ein konjunktureller Rückgang zu verzeichnen. Er merkt an, dass durch die überlaufene Altstadt dies auf dem ersten Blick nicht zu erkennen sei.

 

Hinsichtlich der vorliegenden Satzung teilt Herr Sadewater mit, dass es sich um abstruse Pauschalen für Frühstück und Mittagessen handelt. Das Inkrafttreten der Satzung zum 01.01.2023 sieht er als sehr sportlich an. Er möchte von der Verwaltung erfahren, aus welchen Gründen der Steuersatz auf 5 Prozent gesetzt wurde.

Herr Kretzschmar teilt dazu mit, dass sich der Prozentsatz an den Übernachtungssteuersatzungen im Land Mecklenburg-Vorpommern orientiert. Hinsichtlich der geschäftlich bedingten Übernachtungen wurde der Aufwand mit den zu erwartenden Umsätzen abgewogen. Aufgrund des hohen Aufwandes hinsichtlich der Abfragen, Dokumentationen, Aufbewahrungsfristen etc. wurde sich für eine Aufnahme in der Satzung entschieden.

Herr Kretzschmar merkt an, dass Anpassungen hinsichtlich der Pauschalen für die Mahlzeiten erfolgen können, falls dies gewünscht wird seitens der Bürgerschaft. Er weist darauf hin, dass es sich um einen Entwurf handelt, welcher politisch diskutiert und entsprechend geändert werden kann.

 

Herr Sadewater bittet um Berücksichtigung, wie der Tourismus in Schwerin und Wismar organisiert ist. Er bittet die Fraktionen, sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen und lädt in diesem Zusammenhang jede Fraktion ein, sich die Unternehmen von Herrn Sadewater anzuschauen.

 

Frau Dr. Carstensen möchte erfahren, wie Schwerin und Wismar touristisch organisiert sind. Dazu teilt Herr Sadewater mit, dass die Hansestadt Stralsund von den umliegenden Inseln lebt und sehr touristisch geprägt ist. Schwerin lebt von politischen Reisen und Veranstaltungen. 

 

Der Ausschussvorsitzende bittet um Nachreichung der Zahlen hinsichtlich der Verköstigung. Weiterhin möchte er erfahren, ob die Umsetzung in den Betrieben zum 01.01.2023 technisch möglich wäre. Herr Sadewater merkt dazu an, dass die Preisverhandlungen mit den Reiseveranstaltern für das kommende Jahr abgeschlossen sind. Durch die Stagnation im Tourismus wird momentan mit herabsenkenden Preisen bei steigenden Wareneinsatz und Lohnkosten gekämpft. Die pauschalisierten Werte für die Verpflegungsleistungen wird Herr Sadewater zuarbeiten.

 

Herr Gotsch erachtet es als sehr bemerkenswert, dass Herr Sadewater zum zweiten Mal im Ausschuss vorspricht sowie dass so viele Gäste aus der Branche heute anwesend sind. Er sieht dies als Hilfeschrei der Branche an. Herr Gotsch macht darauf aufmerksam, dass diese Branche auch ein großer Arbeitgeber in der Hansestadt Stralsund ist. Der Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 2020 stammt aus seiner Sicht aus einer anderen Zeit. Herr Gotsch spricht sich für eine Verweisung in die Fraktionen aus.

 

Herr Adomeit merkt an, dass auch die Hansestadt Stralsund Steuereinnahmen für die steigenden Energiepreise dringend benötigt.

 

Laut Herrn Sadewater sind die Mehreinnahmen durch die Übernachtungssteuer im städtischen Haushalt mit dem geschwächten Tourismus und den eventuellen Schließungen von Betrieben abzuwägen.

 

Herr Buxbaum weist auf die Entlastungen durch die Sondernutzungsgebührensatzung hin.

 

Herr Rademacher verweist auf seine Ausführungen der letzten Diskussion im Ausschuss. Die IHK lehnt die Übernachtungssteuer grundsätzlich ab. Er teilt mit, dass durch diese eine Branche belastet wird, welche durch Corona ganz besonders gelitten hat. Die Übernachtungsteuer ist für die Branche nicht tragbar. Er regt an ein anderes Instrument zu wählen, z.B. die Kurabgabe.

 

Herr Rademacher trägt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme der IHK vor.

 

Herr Rademacher möchte von der Verwaltung erfahren, wie sich die Einnahmen von 550.000 EUR zusammensetzen. Er bittet diesbezüglich um Mitteilung der Berechnungsgrundlage. Des Weiteren merkt er an, dass die Aufwendungen in Höhe von 77 TEUR nicht hinreichend dargestellt wurden. Ihm fehlt eine volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung. Er kritisiert weiterhin den § 1 Abs. 2 der Satzung, hinsichtlich der Stornierungen.

Herr Rademacher bittet um Berücksichtigung, dass auch die Airbnb Übernachtungen erfasst und explizit in der Satzung erwähnt werden. Nach seinen Recherchen gibt es 604 Unterkünfte in Stralsund, welche über Airbnb angeboten werden.

Hinsichtlich des Steuersatzes sollte, nach Meinung von Herrn Rademacher, sich an der Hansestadt Wismar mit 3 Prozent orientiert werden. 

Bezüglich der Anzeigepflicht verweist er auf den § 14 der Gewerbeordnung.

Weiterhin kritisiert er, dass die Erklärungen der Beherbergungsbetriebe nicht ausschließlich elektronisch zu erfolgen hat. Ferner schlägt er eine halbjährliche Erklärung vor.

Der § 12 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten sollte laut Herrn Rademacher ebenfalls überarbeitet und geprüft werden.

 

Herr Kretzschmar merkt an, dass die Satzung federführend durch die Kämmerei der Hansestadt Stralsund entstanden ist und durch das Rechtsamt geprüft wurde. Er weist darauf hin, dass das nicht ausschließliche elektronische Verfahren gewählt wurde, um alle Erklärungen, auch von Privatpersonen, erfassen zu können.

 

Herr Adomeit möchte wissen, ob die IHK die Gewerbetreibende entlastet, z.B. mit Reduzierung des IHK-Beitrages. Dazu teilt Herr Rademacher mit, dass der IHK-Beitrag ertragsabhängig ist. Dieser ist angelehnt an die Gewerbesteuer sowie gerecht gestaffelt. Weiterhin steht jeden Gewerbetreibenden zu, einen Erlass bzw. Stundungsantrag zu stellen.

 

Frau Raese bittet um Verteilung der Stellungnahme der IHK an die Fraktionen.

 

Herr Buxbaum stellt einen Antrag auf Verweisung in die Fraktionen, welcher einstimmig beschlossen wird. Aufgrund des Umfangs und der eventuellen Besichtigung der Betriebe von Herrn Sadewater geht der Ausschussvorsitzende davon aus, dass das Thema frühestens im November 2022 erneut auf die Tagesordnung des Ausschusses genommen wird.

 

Der Ausschussvorsitzende beendet den Tagesordnungspunkt.