Frau Gessert geht auf den Inhalt der Vorlage ein.

Aufgrund von notwendigen Anpassungen wurde das Baugebiet von ursprünglich 25 Bauplätzen auf 8 verkleinert.

Es liegt der Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Beratung vor.

 

Frau Wunderlich ergänzt, dass die eingegangenen Stellungnahmen, beispielsweise von der unteren Naturschutzbehörde, zu kleineren Änderungen geführt haben.

Außerdem sind die Eingriffe in Natur und Umwelt durch die starke Verkleinerung des Baugebietes deutlich geringer als ursprünglich geplant.

 

Herr Suhr teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen wird. Er kritisiert, dass keine kompaktere Bauweise gewählt worden ist, auch aufgrund der Tatsache, dass die Ressource Boden nur begrenzt zur Verfügung steht. In Bezug auf den nachfolgenden B-Plan Nr. 68 (B 0046/2022) weist Herr Suhr auf die unterschiedlichen klimafreundlichen Maßnahmen hin. Einerseits gilt viel freie Fläche als klimafreundlich, andererseits eine kompakte Bauweise.

 

Herr Suhr erkundigt sich, ob B-Pläne in Anbetracht der Klimadebatte in Bezug auf die Energieversorgung nicht generell stärker reglementiert werden sollten.

 

 

Herr Dr. Raith stimmt zu, dass klimafreundlichere und stadttechnischere Lösungen notwendig sind. Fraglich ist, ob diese als Festsetzung im B-Plan oder besser im Erschließungsvertrag festgelegt werden sollten. Aus Sicht des Amtsleiters ist im B-Plan 68 eine gute Lösung (Fernwärme) gefunden worden.

 

Allgemein formuliert Herr Dr. Raith, dass planungsrechtliche Instrumente immer dann gut anzuwenden sind, wenn es sich um viele Grundstückseigentümer handelt.

 

Bei den 8 Grundstücken in Voigdehagen machen die großen Grundstücke eine klimagerechte, dezentrale Energie- und Wärmeversorgung möglich, gestatten also auch den Einbau von Wärmepumpen. In dichtbebauten Gebieten fühlen sich Nachbarn oft von dieser Art der Energieversorgung gestört.

 

In Voigdehagen wird mit dezentralen Systemen gearbeitet, die dennoch klimagerecht und –geeignet sein werden. 

 

In Andershof entsteht eine größere Dichte das Baugebiet betreffend, also wird mit einer teureren städtischen Infrastruktur gearbeitet.

 

Herr Suhr fragt nach, ob es nötig ist, den von der Bürgerschaft gefassten Beschluss 2018-VI-05-0799 (zur Lärmbelästigung durch Luftwärmepumpen AN 0058/2018) aufzuheben bzw. abzuändern.

 

Weiter fragt Herr Suhr, ob dezentrale, klimafreundliche Energieversorgungen über das Baugesetzbuch oder andere Regelungen vorgeschrieben werden können.

 

Abschließend erkundigt er sich, ob ein Beschluss der Bürgerschaft über einen Anschluss- und Benutzungszwang die Voraussetzung dafür ist, Andershof an das Fernwärmenetz anzuschließen.

 

Zur ersten Frage antwortet Herr Dr. Raith, dass es nicht möglich ist, die Errichtung zulässiger Nebenanlagen, zu denen Luftwärmepumpen zählen, zu untersagen. 

 

Der Leiter des Amtes 60 macht deutlich, dass sich die Vorschriften und Regelungen zum Energieschutz im Bauwesen schnell ändern. Dabei handelt es sich um Bundesgesetze, die ständig angepasst werden. Nach Ansicht von Herrn Dr. Raith genügen diese Regelungen.

 

Auf die dritte Frage von Herrn Suhr erklärt Herr Dr. Raith, dass es hilfreich wäre, in den neuen Baugebieten einen Anschluss- und Benutzungszwang zu beschließen

 

Sollte die Verwaltung ein Signal von den Fraktionen erhalten, wird eine entsprechende Vorlage erarbeitet.

 

Herr Bauschke stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0048/2022 gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 


Abstimmung: 6 Zustimmungen 1 Gegenstimme 0 Stimmenthaltungen