Herr Paul fordert die Ausschussmitglieder auf, Vorschläge zur Wahl des Ausschussvorsitzenden zu nennen. Herr Smyra schlägt Herrn Kinder für diese Funktion vor. Es liegt eine schriftliche Bewerbung des Herrn Kinder vor.

 

Frau Lewing schlägt Herrn Meier zur Wahl vor.

 

Herr Pieper hinterfragt die Aufstellung des Herrn Kinder zur Wahl als Ausschussvorsitzenden, aufgrund von  § 32 Absatz 1 der Geschäftsordnung für die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund und ihrer Ausschüsse.

 

Es wird festgestellt, dass Herr Kinder als sachkundiger Einwohner nicht in Frage kommt, da gemäß § 32 Absatz 1 der Geschäftsordnung, der Ausschussvorsitzende ein Bürgerschaftsmitglied sein soll. Dies wird von Herrn Paul als eine Muss-Vorschrift erklärt.

Herr Smyra zieht seinen Antrag zur Wahl von Herrn Kinder zurück.

 

Herr Meier wird mit

5 Zustimmungen   0 Gegenstimmen   3 Stimmenthaltungen

zum Ausschussvorsitzenden gewählt.

 

Herr Paul verpflichtet Herrn Meier gemäß § 28 Absatz 2 der KV M-V und übergibt die Leitung der Sitzung.