Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Anfrage:

 

1.       Wie unterstützt die Verwaltung das Vorhaben des Vereins „Sport live“ zur Errichtung einer Freilufthalle im Bereich des Rosa-Luxemburg-Sportplatzes in Knieper West?

2.       Welche planungsrechtlichen Voraussetzungen müssen geschaffen werden, um dem Verein diese Vorhaben zu ermöglichen, und welche Hemmnisse sieht die Verwaltung diesbezüglich?

3.       Voraussetzung für die Förderung ist nach Angaben des Vereins ein auf mindestens 25 Jahre ausgerichteter Pachtvertrag für die erforderliche Fläche. Wie schätzt die Verwaltung ihre Möglichkeiten ein, den Verein in diesem Punkt zu unterstützen und welche Hemmnisse werden gesehen?

 

Frau Dr. Gelinek antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Durch den Abteilungsleiter Schule und Sport, Jörn Tuttlies, wurde der Vorsitzende des Sportvereins sport live e.V., Arndt Melms, auf das Projekt „McArena“ aufmerksam gemacht. Dem Verein wurde Material über Funktionsaufbau, Nutzungsmöglichkeiten, Kosten etc. übergeben. Seitdem stehen wir in regelmäßigem Austausch über dieses Projekt.

Im Jahr 2021 hat der Verein gegenüber der Abteilung Schule und Sport signalisiert, den Bau einer McArena auf dem Standort Sportplatz Rosa Luxemburg realisieren zu wollen. Daraufhin wurden gemeinsame Gespräche mit dem Amt für Planung und Bau sowie dem Forstamt geführt.

 

zu 2.:

Grundsätzlich muss die diese bauliche Anlage genehmigungsfähig sein. Bei der Konstruktion der Arena handelt es sich um eine Stahlbaukonstruktion. die Errichtung erfolgt als eingeschossige, offene Halle. Die feuerverzinkte Stahlkonstruktion als 2-Gelenkrahmen mit Sattelform hat eine Hallenhöhe von 4,60 m (Außenseiten) und 6,30 m (Hallenmitte). Die Gesamtmaße einer Einfeldhalle betragen 33 × 18 m oder 43 × 23 m. Die Spielfeldmaße sind entsprechend 30 × 15 m oder 40 × 20 m.

Vorgabe für die Errichtung der McArena auf dem Gelände der Sportanlage Rosa Luxemburg ist, dass diese ihre jetzige Funktionalität behält und eine weitere Entwicklung des Standortes durch den Bau der Halle nicht eingeschränkt wird.

1.    Im nördlichen und östlichen Bereich wird der Platz durch Waldflächen eingefasst. Bei der Errichtung von baulichen Anlagen sind grundsätzlich die Waldabstandsflächen zu beachten.

2.    Im südlichen und westlichen Bereich grenzt der Sportplatz an Wohnbebauung an. Durch den Betrieb einer McArena werden Lärmemissionen erzeugt, die ebenfalls genauer zu betrachten sind.

3.    Zusätzlich sind die Zufahrt und die Parkplatzsituation in diesem Bereich nicht optimal.

 

Aus Sicht des Amtes für Schule und Sport bietet sich unter Berücksichtigung der oben genannten Faktoren die Errichtung im Nordbereich der Anlage an. Bezüglich des Waldabstandes befindet sich das Fachamt im aktiven Austausch mit der zuständigen Waldbehörde. Kompromisse erscheinen hier möglich.

 

zu 3.:

Die Verwaltung hat das Anliegen des sport live e.V. initiiert und unterstützt dieses vollumfänglich. Den Abschluss eines langjährigen Pacht- oder Mietvertrages sieht Frau Dr. Gelinek als unproblematisch an.

 

Herr Gränert hat keine Nachfrage.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.