Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.    Die während der Beteiligung der Behörden, Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit geäußerten Anregungen und Hinweise zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund für die Teilfläche östlich der Brandshäger Straße im Stadtteil Andershof (Anlage 1 und 2) und Anpassung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplanes (Anlage 3 und 4) werden entsprechend Anlage 5 abgewogen.

 

2.    Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund (Anlage 1) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 2) und die Anpassung des dem Flächennutzungsplan beigeordneten Landschaftsplanes (Anlage 3) mit Erläuterungsbericht (Anlage 4) für die Teilfläche östlich der Brandshäger Straße im Stadtteil Andershof in der vorliegenden Fassung vom März 2022 werden festgestellt.

 

3.    Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund für die Teilfläche die Teilfläche östlich der Brandshäger Straße im Stadtteil Andershof mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 1 und 2) dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch vorzulegen.

 

4.    Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

 


Herr Haack zeigt an, dass er einem Mitwirkungsverbot gem. § 24 KV M-V unterliegt und begibt sich aus dem Sitzungsbereich.

 

Ohne weitere Wortmeldung wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen