Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Befinden sich in dem Bereich südöstlich der B96 zwischen Feldstraße und Am Hohen Graben Kompensationsflächen zum Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt?

2.    Wenn ja, sind diese Kompensationsflächen auch von den Abholzungen, die in der letzten Zeit vorgenommen wurden, betroffen?

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

 

Durch die Pflegemaßnahmen wurde einer Verwaldung der stadteigenen Flächen im angegebenen Bereich vorgebeugt. Auf den der Hansestadt Stralsund bzw. ihrer Tochterfirmen gehörenden Grundstücken befinden sich keine Ausgleichsflächen.

 

Darüber hinaus steht die Verwaltung im Kontakt mit der Straßenbauverwaltung über den Erwerb einer ca. 1.850 qm großen, dreieckigen Fläche unmittelbar an der B 96, die nach Abschluss der Bauarbeiten als Ausgleichsfläche bestimmt wurde. Für diese Fläche ist eine Verwendung als Zufahrt zum Lokschuppenareal geplant. Über diese neue Zufahrt wird zukünftig auch das Brückenbauwerk der B 96 für Wartungszwecke zu erreichen sein, da die bisherige Zufahrt (Feldweg über städtische Flurstücke 3/4, 3/5) in dieser Form nicht beibehalten werden kann. Im Zuge des Erwerbs wird dem Straßenbauamt eine adäquate Fläche als Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt werden.

 

Es sei angemerkt, dass aus heutiger Sicht in direktem Anschluss an eine stark befahrene Verkehrsstraße befindliche Flächen nur eingeschränkt als Ausgleichsflächen geeignet sind, da durch die Störwirkung mit einem deutlichen Abschlag in der naturschutzfachlichen Wertigkeit zu rechnen ist (Leistungsfaktor 0,5 bei Lage innerhalb des 50 m Wirkbereichs). Ein flächenneutraler Tausch führt also bei entsprechenden Randbedingungen (störungsarme Lage) naturschutzfachlich zu einer deutlichen Aufwertung der Maßnahme.

 

Frau Kümpers hat keine Nachfrage.