Anfrage:
1. Befinden sich in dem Bereich südöstlich der B96 zwischen Feldstraße und Am Hohen Graben Kompensationsflächen zum Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt?
2. Wenn ja, sind diese Kompensationsflächen auch von den Abholzungen, die in der letzten Zeit vorgenommen wurden, betroffen?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:
Durch die Pflegemaßnahmen wurde einer Verwaldung der stadteigenen
Flächen im angegebenen Bereich vorgebeugt. Auf den der Hansestadt Stralsund
bzw. ihrer Tochterfirmen gehörenden Grundstücken befinden sich keine
Ausgleichsflächen.
Darüber hinaus steht die Verwaltung im Kontakt mit der
Straßenbauverwaltung über den Erwerb einer ca. 1.850 qm großen, dreieckigen
Fläche unmittelbar an der B 96, die nach Abschluss der Bauarbeiten als
Ausgleichsfläche bestimmt wurde. Für diese Fläche ist eine Verwendung als Zufahrt
zum Lokschuppenareal geplant. Über diese neue Zufahrt wird zukünftig auch das
Brückenbauwerk der B 96 für Wartungszwecke zu erreichen sein, da die bisherige
Zufahrt (Feldweg über städtische Flurstücke 3/4, 3/5) in dieser Form nicht
beibehalten werden kann. Im Zuge des Erwerbs wird dem Straßenbauamt eine
adäquate Fläche als Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt werden.
Es sei angemerkt, dass aus heutiger Sicht in direktem Anschluss an eine
stark befahrene Verkehrsstraße befindliche Flächen nur eingeschränkt als
Ausgleichsflächen geeignet sind, da durch die Störwirkung mit einem deutlichen
Abschlag in der naturschutzfachlichen Wertigkeit zu rechnen ist
(Leistungsfaktor 0,5 bei Lage innerhalb des 50 m Wirkbereichs). Ein
flächenneutraler Tausch führt also bei entsprechenden Randbedingungen
(störungsarme Lage) naturschutzfachlich zu einer deutlichen Aufwertung der
Maßnahme.
Frau Kümpers hat keine Nachfrage.