Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wieso befinden sich die Videoaufnahmen vergangener Bürgerschaftssitzung nicht länger auf dem YouTube-Kanal der Hansestadt Stralsund (lediglich die Aufnahme der letzten Sitzung ist dort zu finden)?

 

2.    Ist beabsichtigt, dies zu ändern und alte Videos erneut hochzuladen; wenn nein, warum nicht?

 

3.    Werden Videoaufnahmen der Bürgerschaftssitzung auch künftig vom YouTube-Kanal der Stadt gelöscht, sobald diese weiter zurückliegen?

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

 

zu 1.:

die Dauer der Bereitstellung der neben dem Livestream zur Verfügung gestellten Aufzeichnung der jeweiligen Sitzung der Bürgerschaft richtet sich nach der durch die Bürgerschaft beschlossenen Normierung in § 7 (5) Ziffer 7 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund. Danach werden die Aufzeichnungen für maximal 4 Wochen nach dem Tag der jeweiligen Sitzung und nicht über die Dauer einer Wahlperiode hinaus zum Abruf zur Verfügung gestellt.

 

zu 2.:

eine Änderung der in § 7 (5) Ziffer 7 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund festgelegten Dauer der Verfügbarkeit der Aufzeichnungen bedingt eine durch die Bürgerschaft zu beschließende Änderung dieser Norm.

 

Die Anwendung der durch die Kommunalverfassung MV gegebenen Möglichkeit der durch die Hansestadt Stralsund selbst veranlassten Film- und Tonaufnahmen ist eine eigenverantwortliche Zweckmäßigkeitsentscheidung, im Rahmen derer auch darüber zu entscheiden ist, für welchen Zeitraum die Aufzeichnungen abrufbar sein sollen. Es ist zu beachten, dass datenschutzrechtliche Belange der aufgezeichneten Personen berührt sind (vgl. Hinweise zur Zulässigkeit der Übertragung öffentlicher Sitzungen kommunaler Vertretungen im Internet; Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 06. Mai 2014 – II 300 – 117.442), so dass nach Abwägung die genannte Dauer der Verfügbarkeit festgelegt worden ist.

 

zu 3.:

unter Beachtung der Regelung in § 7 (5) Ziffer 7 der Hauptsatzung der Hansestadt Stralsund werden die Aufzeichnungen der Sitzungen der Bürgerschaft für die Dauer von maximal 4 Wochen zum Abruf zur Verfügung gestellt.

 

Es gibt keine Nachfrage.