Anfrage:
1.
Wie
ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses Nr.: 2021-VII-02-0443 (Anstellung
einer*s Stadt- oder Citymanager*in über Städtebauförderungsmittel)?
2.
Sollte
eine Förderung über Städtebauförderungsmittel nicht umsetzbar sein, plant die
Verwaltung eine andere Finanzierung zur Etablierung einer solchen Stelle?
3.
Wie
beurteilt die Verwaltung die Notwendigkeit und den Nutzen einer solchen Stelle?
Die
Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:
zu 1.:
Der angeführte Beschluss der
Bürgerschaft 2021-VII-02-0443 war ein Prüfauftrag an die Verwaltung. Zu prüfen
war, ob es und unter welchen Umständen es möglich ist, einen Stadt- oder
Citymanager über die SES zu beschäftigen und aus Städtebaufördermitteln zu
finanzieren. Die angefragte Konstellation - Beschäftigung über die SES unter
Einsatz von Städtebaufördermitteln - hat sich in mehrerlei Hinsicht weder als
machbar, noch als sinnvoll erwiesen.
zu 2.:
Eine andere Form der
Finanzierung einer solchen Stelle ist derzeit nicht vorgesehen. Die
Haushaltslage ließe das im Übrigen auch nicht zu.
zu 3.:
Die Funktion und die Aktivität
eines City-Managers in Stralsund kann für die Gewerbetreibenden und die Attraktivität
der Innenstadt gewinnbringend sein. Die Bemühungen der Verwaltung, der
Unternehmensverbände und des Vereins für Stadtmarketing um Förderung für Lohn-
und Sachkosten einer entsprechenden Stelle sind bisher erfolglos geblieben.
Es
gibt keine Nachfrage.