Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses Nr.: 2021-VII-02-0443 (Anstellung einer*s Stadt- oder Citymanager*in über Städtebauförderungsmittel)?

 

2.    Sollte eine Förderung über Städtebauförderungsmittel nicht umsetzbar sein, plant die Verwaltung eine andere Finanzierung zur Etablierung einer solchen Stelle?

 

3.    Wie beurteilt die Verwaltung die Notwendigkeit und den Nutzen einer solchen Stelle?

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

 

zu 1.:

Der angeführte Beschluss der Bürgerschaft 2021-VII-02-0443 war ein Prüfauftrag an die Verwaltung. Zu prüfen war, ob es und unter welchen Umständen es möglich ist, einen Stadt- oder Citymanager über die SES zu beschäftigen und aus Städtebaufördermitteln zu finanzieren. Die angefragte Konstellation - Beschäftigung über die SES unter Einsatz von Städtebaufördermitteln - hat sich in mehrerlei Hinsicht weder als machbar, noch als sinnvoll erwiesen.

 

zu 2.:

Eine andere Form der Finanzierung einer solchen Stelle ist derzeit nicht vorgesehen. Die Haushaltslage ließe das im Übrigen auch nicht zu.

 

zu 3.:

Die Funktion und die Aktivität eines City-Managers in Stralsund kann für die Gewerbetreibenden und die Attraktivität der Innenstadt gewinnbringend sein. Die Bemühungen der Verwaltung, der Unternehmensverbände und des Vereins für Stadtmarketing um Förderung für Lohn- und Sachkosten einer entsprechenden Stelle sind bisher erfolglos geblieben.

 

Es gibt keine Nachfrage.