Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Die während der Beteiligung der Behörden,
Nachbargemeinden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
Öffentlichkeit geäußerten Anregungen und Hinweise zur 2. Ergänzung des
Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund um die Weißflächen im Stadtgebiet
Lüssower Berg (Anlage 1 und 2) werden entsprechend Anlage 3 abgewogen.
2. Die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der
Hansestadt Stralsund (Anlage 1) mit Begründung (Anlage 2) für die Weißflächen
im Stadtgebiet Lüssower Berg in der vorliegenden Fassung vom Januar 2022 werden
festgestellt.
3. Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird
beauftragt, die 2. Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Stralsund
für die Weißflächen im Stadtgebiet Lüssower Berg mit Begründung (Anlage 1 und 2)
dem Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen zur Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1
Baugesetzbuch vorzulegen.
4. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5
Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen