Anfrage:
1. Wie viele Gewerbeanmeldungen und Gewerbeabmeldungen hat es in der Hansestadt Stralsund im Jahr 2021 gegeben?
2. Wie viele Anträge auf Stundung oder Erlass der Gewerbesteuer und der Grundsteuer und in welcher Höhe hat es in der Hansestadt Stralsund im Jahr 2021 gegeben und sind beschieden worden?
3. Wie viele Anträge auf Stundung oder Erlass der Steuer nach der Vergnügungssteuersatzung für Spiel- und Geschicklichkeitsgeräte in der Hansestadt Stralsund hat es im Jahr 2021 gegeben und sind beschieden worden? In welcher Höhe sind die Beträge?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:
zu 1.:
Im Haushaltsjahr
2021 wurden 332 Gewerbeanmeldungen durch das Ordnungsamt Abt. Gewerbe- und
Ordnungsangelegenheiten registriert. Demgegenüber stehen 279
Gewerbeabmeldungen. Somit überwiegen die
Anmeldungen um 53 im Vergleich zu den Abmeldungen.
zu 2.:
Im Jahr 2021 wurden
im Bereich der Gewerbesteuer und Grundsteuer insgesamt 25 Anträge auf Stundung
oder Erlass mit einem Gesamtvolumen von 682.894,87 EUR gestellt. Einem
Grundsteuerpflichtigen wurde antragsgemäß die Stundung von Grundsteuern über
einen Betrag von 14.515,23 EUR bewilligt.
Im Kämmereiamt
gingen bezüglich der Gewerbesteuer 24 Anträge in einem finanziellen Volumen von
668.379,64 EUR ein. Davon wurden 5 Anträge mit einem Betrag von 545.678,39 EUR
bewilligt.
Die verbleibenden
19 Anträge kamen auf unterschiedliche Art und Weise zur Erledigung. Die
Mehrheit der Gewerbetreibenden zahlte die Steuern, nachdem Sie aufgefordert
wurden, einen Fragebogen zur Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
zurückzusenden. Diese sind, wenn auch in vereinfachter Form von
Gewerbetreibenden, die unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona Krise
betroffen sind, darzulegen. Weiterhin wurden Stundungsanträge auf Grund
fehlender beziehungsweise unvollständiger Unterlagen zur Prüfung der
wirtschaftlichen Verhältnisse, wegen verspäteter Antragstellung oder wegen zu
hoher Einnahmen durch Ablehnungsbescheid beschieden. Ein Antragsteller zog
seinen Antrag zurück. Ein weiterer erledigte sich über die Herabsetzung des
Gewerbesteuermessbetrages.
zu 3.:
Im Bereich der Vergnügungssteuer
für Spiel- und Geschicklichkeitsgeräte gab es keine Anträge auf Stundung oder
Erlass im Jahr 2021.
Herr Buxbaum hat keine Nachfrage.