Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um eine Erstattung der Standgebühren für die Schausteller und Budenbetreiber auf den Weihnachtsmärkten von der Landesregierung zu erwirken.


Frau Bartel erläutert den vorliegenden Änderungsantrag AN 0203/2021 der Fraktion SPD. Aufgrund der Klarstellung zu Überbrückungshilfen auch für Händler auf Weihnachtsmärkten erfolgt die Anpassung des ursprünglichen Antrags. Da die Bezugszahl der Überbrückungshilfen das Jahr 2019 ist, können jedoch Händlerinnen und Händler, die neu auf dem Weihnachtsmarkt vertreten sind, davon nicht partizipieren. Frau Bartel wirbt um Zustimmung für den Antrag.

 

Herr Haack beantragt die Änderung des Antrags AN 0203/2021. Er geht diesbezüglich auf das Verursacherprinzip ein. Verantwortlich für die entstandene Problematik sind nicht die Stadtwerke als Veranstalter, vielmehr sind es die Regelungen von Bund und insbesondere Land.

Der Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund lautet wie folgt:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um eine Erstattung der Standgebühren für die Schausteller und Budenbetreiber auf den Weihnachtsmärkten von der Landesregierung zu erwirken.

 

 

Herr Ruddies erklärt für die Fraktion CDU/FDP die Unterstützung des Änderungsantrages der Fraktion Bürger für Stralsund. Er ist ebenfalls der Auffassung, dass in diesem Fall das Verursacherprinzip greift. Zudem erachtet er es als schwierig, in privatrechtliche Verträge zwischen Stadtwerken und Händlerinnen und Händler einzugreifen.

Zur Thematik Weihnachtsmarkt verweist Herr Ruddies auf die noch anstehenden Beratungen im Ausschuss für Kultur.

 

Herr Kühnel signalisiert für die Fraktion AfD ebenfalls die Zustimmung zum Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund.

 

Frau Fechner schließt sich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI auch dem Änderungsantrag an. Gleichzeitig erkundigt sie sich nach einer rechtlichen Bewertung der Thematik durch die Verwaltung.

 

Der Oberbürgermeister zeigt sich zuversichtlich, dass sich die Landesregierung der Problematik bewusst ist und zeitnah eine Lösung gefunden wird.

 

Die Fraktion DIE LINKE bestätigt nach Wortmeldung von Frau Kühl die Einschätzung, dass die Verantwortung nicht durch die Hansestadt Stralsund oder die Stadtwerke zu tragen ist. Daher wird dem Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund zugestimmt werden.

 

Herr Paul lässt über den Änderungsantrag der Fraktion Bürger für Stralsund abstimmen:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen