Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie schätzt die Verwaltung die diesjährige Erhöhung der Müllgebühren durch den Kreistag ein?

 

2.    Klagt eine städtische Gesellschaft gegen die Erhöhung der Müllgebühren?

 

3.    Wenn Ja, welchen Inhalt hat die Klage?

 

Herr Lastovka, Geschäftsführer der SWG mbH, antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Die Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft kann auch der letzten Erhöhung der Müllgebühren durch die 5. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Vorpommern-Rügen keine positiven Aspekte abgewinnen.

Konkret erhöhen sich die Gebühren für die Mieter der SWG um 14.6%, nämlich von 1,59 Mio. € um 232.200 € auf 1,822 Mio. €.

 

zu 2. und 3.:

Die SWG klagt nicht unmittelbar gegen die aktuelle Erhöhung der Müllgebühren durch die genannte Satzung.

Die Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft nimmt seit 2017 an einem Musterverfahren teil, welches von 12 Wohnungsunternehmen geführt wird.

Gegenstand des Verfahrens ist die gesehene Ungleichbehandlung, wonach bei gleichen Gebühren unterschiedlicher Entsorgungsaufwand zugrunde liegt.

Für das Gebiet der Hansestadt Stralsund ergaben sich bereits damals Gebührensteigerungen i.H.v. 50 bis 115%.

 

Herr Philippen dankt für die Ausführungen.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.