Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Hat es seitens der Verwaltung eine Beauftragung, bzw. eine Genehmigung für die Verbringung von Bodenmaterialien durch die Firma Bornhöft im Bereich Devin gegeben und welche Vereinbarungen zwischen der Verwaltung und der Firma Bornhöft sind diesbezüglich getroffen worden?

 

2.    Wurde der Erdaushub vorab einer LAGA-Prüfung (Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, mit bundesweit geltenden Regeln) unterzogen und welche Ergebnisse der Analyse (Z0 bisZ2), bzw. welche Zertifikate sind durch die Firma Bornhöft vorgelegt worden?

 

3.    Welche Maßnahmen hat die Hansestadt ergriffen, um einen etwaigen Schaden zu beheben?

 

Herr Bogusch antwortet wie folgt:

 

zu 1.:

Die Fa. Bornhöft hatte die Zustimmung der Hansestadt Stralsund zum Einbau von unbelastetem Sand aus einer Baumaßnahme in Sellin. In Sellin ersetzt die Fa. Primus Immobilien AG das Kurhaus Sellin durch einen Neubau. Im Zuge der Planung des Neubaus wurde am 30.10.2019 vom Ingenieurbüro Weiße ein Baugrundgutachten erstellt, aus dem hervorgeht, dass der Boden ausschließlich aus Sand besteht und dass keine Hinweise auf Schadstoffe vorliegen.

Mit der Fa. Primus Immobilien AG wurde vereinbart, dass die Hansestadt Stralsund den für die Neubaumaßnahme erforderlichen Sandaushub kostenlos erhält, dafür aber die Transportkosten für den Sandtransport von Sellin nach Stralsund trägt. Weiterhin wurde vereinbart, dass der Transport von der Fa. Bornhöft durchgeführt wird, die von der Fa. Primus den Auftrag zum Abtransport des Aushubes erhalten hatte.

Da der Abbruch des Gebäudes zu einer Verunreinigung der oberen Sandschichten führt, wurde weiterhin vereinbart, dass der obere Bereich abgetragen wird und nur der Sand von den tieferen Schichten, die nicht verunreinigt sind, an die Stadt geliefert wird. Dies ist dann nicht geschehen, stattdessen wurde bereits der verunreinigte Sand nach Devin geliefert. Aufgrund der Verunreinigung des Sandes hat die Hansestadt Stralsund auch keine Transportkosten erstattet.

 

zu 2.:

Da eine Beprobung des Bodenaushubs erst nach Abbruch des darüberstehenden Gebäudes möglich war und unmittelbar nach Abbruch des Gebäudes der Sandaushub und Abtransport nach Devin erfolgte, war eine Beprobung des Bodens im Vorfeld nicht möglich. Es wurden jedoch in Sellin während der Arbeiten sowohl eine Bodenprobe vom mit Bauschutt verunreinigten Sand, als auch eine Bodenprobe von der tieferliegenden Sandschicht ohne Verunreinigung genommen. Beide Bodenproben wurden gemäß LAGA überprüft und zeigen im Ergebnis auf, dass es sich um Z0-Boden handelt. Z0-Böden kennzeichnen Böden, die unbelastet sind und deren Einbau uneingeschränkt möglich ist. Weiterhin wurde auch in Devin eine Bodenprobe vom eingebauten Material entnommen und gemäß LAGA analysiert. Die Analyse bestätigt die Beprobungsergebnisse aus Sellin, dass es sich um unbelasteten Z0-Boden handelt.

 

Die Untersuchungsergebnisse wurden dem Landkreis Vorpommern-Rügen zur Verfügung gestellt. Von der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen liegt inzwischen die Bestätigung vor, dass der bereits eingebaute Sand auch in Devin verbleiben könnte, unter der Auflage, dass die Verunreinigungen herausgesiebt werden.

 

zu 3.:

Nach Kenntnisnahme der Verunreinigung des gelieferten Sandes hat die Stadt am selben Tag einen Stopp der Transporte ausgesprochen. Der bereits gelieferte Sand wurde Vorort durchgesiebt und es wurden uferbegleitend angeschwemmte Kunststoffe eingesammelt. Da trotz der erfolgten Siebung des Sandes eine vollständige Beseitigung des Bauschutts nicht sichergestellt werden konnte, hat die Stadt den vollständigen Austausch des gelieferten Sandes veranlasst. Von dem neuen Sand liegt ebenfalls eine Analyse vor, die die Einbaufähigkeit bescheinigt. Für den Einbau des neuen Sandes liegt ebenfalls die Zustimmung der unteren Bodenschutzbehörde vor.

Die Kosten für den Austausch werden von der Fa. Primus Immobilien AG getragen, so dass der Stadt hierfür keine Kosten entstehen. Der Austausch des Sandes soll in dieser Woche abgeschlossen werden, am Montag, dem 30.08.2021 wird der Strand den Stralsundern und ihren Gästen endlich wieder zur Verfügung stehen.

 

Frau Kümpers dankt für die Beantwortung. Sie erfragt, ob es vorab eine Interaktion mit dem StALU hinsichtlich des Ausbringens von Strandsand gab. Sie verweist auf die Nähe zum Bodden und die Belastung des Gewässers.

 

Herr Bogusch teilt mit, dass es zwischen der Hansestadt Stralsund und dem Landkreis Vorpommern-Rügen unterschiedliche Auffassungen gegeben hat, insbesondere die Genehmigungserfordernisse für Unterhaltungsmaßnahmen betreffend, die die Hansestadt Stralsund im Bereich des Strandes durchführen. Es wurde eine zukünftige gemeinsame Herangehensweise abgestimmt. Durch die Hansestadt Stralsund sollen Strandbereiche definiert werden, in denen Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen, ohne dass es einer Genehmigung bedarf, z.B. im Bereich Devin oder des Strandbades. Die Hansestadt Stralsund zeigt die entsprechende Unterhaltungsmaßnahme dann lediglich an und stellt eine Bodenprobe zur Kontrolluntersuchung zur Verfügung.

 

Auf Nachfrage von Frau Kümpers konkretisiert Herr Bogusch, dass Baugrunduntersuchungen im Umfeld gemacht wurden, indem verschiedene Bodenproben gezogen werden. Dies ist in unmittelbarer Nähe des Gebäudes erfolgt.

Der tatsächlich abtransportierte Sand befand sich jedoch unter dem Gebäude und wurde nach Abbruch bzw. Abtransport untersucht.

 

Zum von Herrn Suhr angeführten offensichtlichen Problems hinsichtlich der Umsetzung des sofortigen Stopps der Transporte führt Herr Bogusch aus, dass das Unternehmen Bornhöft angeschrieben und um schriftliche Stellungnahme gebeten wurde. Eine Antwort liegt bislang nicht vor.

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.