Herr Lindner leitet in das Thema ein. Durch den Kreisverband wurde mitgeteilt, dass es hinsichtlich der Pflege der Außenanlagen Unklarheiten gibt.

 

Frau Döring berichtet, dass durch diverse Kleingartenvereine die genannten Unklarheiten angezeigt wurden. Sie bezieht sich auf den Generalpachtvertrag. Dahingehend wird um einen genauen Plan gebeten, der die im Pachtvertrag genannten Flurstücke verdeutlicht. Zudem bestehen Unstimmigkeiten zum Umfang der durch die Kleingartenvereine auszuführenden Pflegemaßnahmen im Außenbereich.

Als weitere Problematik nennt Frau Döring die Frage des Versicherungsschutzes bei Pflegearbeiten.

 

Frau Benz offeriert, die Anliegen innerhalb der Verwaltung zu prüfen. Daher bittet sie um Übermittlung konkreter Hinweise.

 

Herr Meißner meint, dass die Probleme im Einzelfall betrachtet werden müssen. Er erläutert, dass durch den Generalpachtvertrag die Anliegerpflichten der Straßenreinigung dem Kreisverband übertragen wurden, durch diesen dann an die einzelnen Vereine. Die Straßenreinigungssatzung regelt die Pflichten.

Zudem erinnert er an Absprachen mit dem Kreisverband aus dem Jahr 2013.

Herr Meißner stellt klar, dass der Umfang und die Abgrenzung der Pflegearbeiten im Generalpachtvertrag geregelt sind. Diese Abgrenzung ist unabhängig von der Flurstückbezeichnung.

 

Frau Döring wiederholt, dass dem Kreisverband kein Lageplan vorliegt, auf dem die Flurstücke benannt sind.

 

Frau Benz geht davon aus, dass im Zusammenhang mit dem Kleingartenentwicklungskonzept die räumliche Abgrenzung dargestellt ist. Weitere Unterlagen sollten den Vereinen aus der Umfrage im Rahmen der Erarbeitung des Konzeptes zur Verfügung stehen. Sie bestätigt die Einschätzung, sich nicht an den Flurstückbezeichnungen zu orientieren.

 

Frau Döring merkt an, dass unklar ist, welches Außengelände durch die Vereine zu pflegen ist. Die Vereine hätten die pauschale Auskunft erhalten, dass sie „bis zur Straße“ pflegen müssen. Dies führt zu Irritationen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten.

 

Nach Ansicht von Herrn Meißner sind die Abgrenzungskarten des Kleingartenentwicklungskonzeptes maßgeblich. Die Nummern der Flurstücke sind dahingehend irrelevant. Er verweist erneut auf den Regelungsgehalt der Straßenreinigungssatzung.

 

Frau Benz konkretisiert, dass die Straßenreinigungssatzung wiedergibt, was der Anlieger zu reinigen hat. Baumpflege und Rasenmahd sind nicht Bestandteil der Straßenreinigungssatzung.

 

Herr Lindner regt an, dass Verwaltung und Kreisverband einen Abstimmungstermin vereinbaren, um die Angelegenheit im Einzelfall zu klären.

 

Frau Graf geht auf die Frage des Versicherungsschutzes ein.

 

Nach Ansicht von Herrn Lindner greift in diesem Fall die private Versicherung.

 

Herr Meißner bestätigt aus privater Sicht die Auffassung, dass die private Versicherung greift. Jedoch gibt es auch Gruppenversicherungen, die in einen Pflicht- und einen freiwilligen Teil aufgegliedert sind. In dem konkret genannten Fall, würde der freiwillige Teil greifen. Der Versicherungsschutz besteht somit in dem individuell abgesicherten Rahmen. Er zieht Vergleiche zu Sportvereinen oder dem Anglerverband.

 

Herr Lindner fasst zusammen, dass es ein klärendes Gespräch zwischen Verwaltung und Kreisverband geben wird. Zur nächsten Sitzung sind die Ergebnisse bekanntzugeben.

 

Da kein weiterer Redebedarf besteht, schließt der Ausschussvorsitzende den Tagesordnungspunkt.