Herr Bauschke erläutert den Tagesordnungspunkt und geht auf den Sachverhalt ein. In der März-Sitzung des Ausschusses wurde über die Vorlage B 0012/2021 beraten. Die Verwaltung hatte mitgeteilt, dass mit den privaten Eigentümern Gespräche geführt wurden. Nach der Sitzung meldeten sich Betroffene, die monierten, dass mit ihnen noch nicht gesprochen worden sei. Herr Bauschke betont, dass dies zu dem damaligen Zeitpunkt des Verfahrens nicht üblich ist. Um Transparenz herzustellen, wurde Frau Gessert gebeten, sich zur heutigen Sitzung noch einmal zum Sachverhalt zu äußern.

 

Frau Gessert erklärt, dass es kaum möglich ist, alle Betroffenen einer B-Planung abschließend und rechtssicher zu ermitteln. Aufgrund dessen wird ein B-Planverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches absolviert. Dieses bietet durch mehrere Verfahrensschritte die angemessene Einbindung der Öffentlichkeit, um im Planverfahren auch die betroffenen privaten Belange zu ermitteln und in die Abwägung einzustellen.

Zum Zeitpunkt der Beratung der Vorlage im Ausschuss war mit ausgewählten Eigentümern gesprochen worden, nämlich mit Eigentümern von Schlüsselgrundstücken.

 

Frau Gessert bedauert dieses Missverständnis und weist darauf hin, dass das Planverfahren gerade erste beginnt. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses dient dazu, eine Anstoßwirkung zu erzeugen. Später folgt eine frühzeitige Beteiligung oder Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Auswirkungen der Planung. Bei einer frühzeitigen Beteiligung besteht für Betroffene erstmals die Gelegenheit, sich zu äußern und Stellungnahmen mit Hinweisen abzugeben. Frau Gessert beschreibt die nachfolgenden Schritte. Während der öffentlichen Auslegung, die für einen Monat erfolgt, ist die Öffentlichkeit aufgefordert, Stellungnahmen abzugeben. Auch eine Erörterung des Planes im Amt während der Sprechzeiten ist möglich. Es können Stellungnahmen abgegeben werden. Einbezogen werden allerdings ausschließlich relevante Stellungnahmen und nur Einreicher solcher werden auch über das Ergebnis informiert. Frau Gessert betont, dass es sich um ein breitaufgestelltes Verfahren handelt. So ist sichergestellt, dass Betroffene mit ihren Anregungen und Stellungnahmen den Planungsprozess mitgestalten können. 

 

Herr Bauschke bedankt sich bei Frau Gessert für die Klarstellung und schließt den Tagesordnungspunkt.