Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2015 sowie die abschließenden Prüfungsvermerke des Rechnungsprüfungsamtes und des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.

 

2.    Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister, die Beanstandungen aus der Prüfung des Jahresabschlusses der Hansestadt Stralsund zum 31.12.2015 zeitnah auszuräumen und künftig zu beachten.

 

 


Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen