Zu Beginn beantragt Frau von Allwörden Rederecht für Frau Einbeck als sachkundige Einwohnerin.

 

Abstimmung:    einstimmig erteilt

 

Frau Einbeck schildert die für sie und ihren Assistenzhund schwierige Situation in Stralsund. Sie bedauert, dass Stralsund nicht über einen Beirat für Menschen mit Behinderung verfügt. Auch ihre Fragen bezüglich Unterstützung bei dem Ausfüllen von Formularen, wo der Hund freilaufen darf oder wo es Sportmöglichkeiten gibt, konnten nicht zufriedenstellend beantwortet werden.

 

Frau Einbeck erklärt weiter, dass sie auf der Straße beschimpft wird und ihr Hund nicht mehr freilaufen kann, ohne, dass es Konflikte mit Bürgerinnen und Bürgern gibt. Es gibt drei verschiedene Arten von Assistenzhunden, die unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. (Mobilitätshunde, Signalhunde, Blindenführhunde).

In Bezug auf die Kennzeichnung weist sie auf die Kenndecke ihres Hundes hin, welche anzeigt, dass es sich um einen Assistenzhund handelt. Außerdem gilt das Geschirr als Verkehrszeichen, ebenso wie der Blindenstock. Eine gelbe Armbinde zur Kennzeichnung ist hingegen nicht notwendig. Sie betont, dass der Hund arbeitet, wenn er im Geschirr läuft und dies viel Konzentration und Anspannung bedeutet. Um einen Ausgleich zu schaffen, benötigt der Hund Freilauf.

Frau Einbeck macht deutlich, dass es nicht um eine Lösung für sie persönlich geht, sondern um einen generell anderen Umgang mit der Problematik. Mittlerweile geht Frau Einbeck nachts mit ihrem Hund spazieren, um ihm den benötigten Freilauf gewähren zu können.

 

Auf die Frage von Herrn Schulz antwortet Frau Einbeck, dass der Freilauf in der Innenstadt keine Entspannung für den Hund bedeuten würde. Je nach Tagesablauf wird vor oder nach einem jeweiligen Termin eine Möglichkeit gesucht, wo der Hund freilaufen kann (Park, Wiese etc.). Frau Einbeck nutzt während des Freilaufs ihres Hundes den Blindenstock.

Sie betont, wie unabhängig sie durch den Hund ist und was für eine enge Bindung beide zueinander haben.

 

Frau von Allwörden bittet die Verwaltung, die rechtliche Problematik in der Verordnung darzustellen. Frau Einbeck ergänzt, dass es bereits eine Ausnahmeregelung für Diensthunde in der Verordnung gibt und aus ihrer Sicht die Assistenzhunde einfach ergänzt werden müssten.

Herr Tanschus bedankt sich für die Erläuterungen von Frau Einbeck und auch dafür, durch den Antrag für das Thema sensibilisiert zu haben. Herr Tanschus weist auf die Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern hin, welche die Grundlage für die Stralsunder Hundeverordnung darstellt. In der Landeshundeverordnung gibt es eine Regelung, dass an solchen Orten Leinenzwang herrscht, an denen es große Menschenansammlungen gibt. Dieser Grundsatz ist in der städtischen Verordnung in zwei wesentlichen Punkten konkretisiert worden.

 

Es gilt ein Leinenzwang in der Altstadt und auf der Hafeninsel sowie auf der Sundpromenade und in der Brunnenaue. In allen anderen Bereichen gilt kein Leinenzwang.

In der Landesverordnung gibt es eine entsprechende Regelung, dass der Leinenzwang für Blindenführ- und Behindertenbegleithunde an Orten mit großen Menschenansammlungen nicht gilt. Dies ergibt sich aus den Charaktereigenschaften und der Ausbildung der Hunde.

Unabhängig davon, was in der Stralsunder Hundehalterverordnung geregelt ist, gilt die Landesverordnung als höherrangiges Recht und findet somit Anwendung. Blindenführhunde unterliegen demnach nicht dem Leinenzwang.

 

Zu den Formalien erklärt Herr Tanschus, dass die städtische Verordnung noch ein knappes Jahr gültig ist (30.06.2022). Diese soll überarbeitet werden, wenn auch die Landesverordnung, welche am 31.07.2022 ausläuft, angepasst worden ist.

 

Frau Einbeck schildert noch einmal die Schwierigkeiten und betont, dass es nicht dabei bleiben kann, dass sie nachts mit ihrem Hund vor die Tür geht, um diesem Auslauf zu ermöglichen. Konflikte gab es bisher aber nur mit Bürgerinnen und Bürgern und nicht mit Mitarbeitern des Ordnungsamtes oder der Polizei.

Zusammen mit Vertreterinnen des Vereins Pfotenpiloten wird Frau Einbeck auch im Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung vorsprechen.

 

Frau von Allwörden fasst zusammen, dass es sich um ein gesellschaftliches Problem handelt, für das sensibilisiert werden muss. 

 

Herr Tanschus schlägt vor, das Thema Assistenzhunde bei der nächsten Novellierung der Verordnung mit aufzunehmen und über die Kommunikationswege der Stadt auf die geltenden Regeln und Kennzeichnungen hinzuweisen. Außerdem wird Frau von Allwörden sich im Namen des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung an die Behindertenbeauftragte wenden, über die Thematik berichten und darum bitten, dass Thema Assistenzhunde bzw. Blindenführhunde beim nächsten Tag der Menschen mit Behinderung in Stralsund gesondert aufzugreifen. Dies bietet die Möglichkeit, dass deutlich gemacht werden kann, welche Regeln gelten, Verständnis zu wecken und klarzustellen, welche Bedeutung die Hunde für ihre Besitzenden haben.

 

Herr Peters spricht sich dafür aus, die Stralsunder Verordnung gleich anzupassen und nicht die Novellierung der Landesverordnung abzuwarten.

 

Die Ausschussvorsitzende weist zusammen mit dem Leiter des Ordnungsamtes noch einmal darauf hin, dass es rechtlich gestattet ist, den Hund freilaufen zu lassen. Vielmehr ist es notwendig, für das Thema zu sensibilisieren, dies soll mit den vorgeschlagenen Maßnahmen erfolgen.

 

Auf Anmerkung von Herrn Peters erklärt Herr Tanschus, dass eine Veränderungsverordnung erlassen werden könnte, die das Wort Assistenzhunde ergänzt. Anschließend würde eine Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgen.

Eine Sensibilisierung der Bevölkerung würde dadurch wahrscheinlich aber nicht erreicht werden. Deshalb der Vorschlag, auch für die bessere Übersichtlichkeit, die Verordnung zum genannten Zeitraum in Gänze anzupassen.

 

Herr Peters spricht sich vehement für eine Veränderungsverordnung zum jetzigen Zeitpunkt aus.

 

Auf die Anmerkungen von Herrn Schulz antwortet Frau von Allwörden, dass sowohl das Ordnungsamt mit einem Statement als auch der Ausschuss mit einem Schreiben an die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen für Aufklärung sorgen will.

 

Frau Einbeck spricht sich für eine Änderung der Verordnung aus, da es ihrer Erfahrung nach so ist, dass von Betroffenen die Verordnungen der einzelnen Städte gelesen werden und nicht die Landesverordnungen. Eine Anpassung würde außerdem ein Zeichen setzen.

 

Frau von Allwörden macht noch einmal deutlich, dass es im nächsten Jahr eine Anpassung geben wird und schildert die weitere Vorgehensweise.

 

Frau Quintana Schmidt spricht sich ebenfalls für den Vorschlag von Herrn Peters aus.

 

Frau von Allwörden stellt den Vorschlag von Herrn Tanschus, die Verordnung im nächsten Jahr anzupassen, zur Abstimmung:

 

Abstimmung: 6 Zustimmungen 1 Gegenstimme 1 Stimmenthaltung           

  

 

Demnach folgt der Ausschuss dem Vorschlag von Herrn Tanschus. Mit der erfolgten Öffentlichkeitsarbeit kann der Antrag als umgesetzt betrachtet werden.

 

Der Präsident wird entsprechend informiert.

 

Als Nachtrag regt Herr Schulz an, auch die gefährlichen Hunde mit in die Stralsunder Hundeverordnung aufzunehmen. Hierzu gibt Frau von Allwörden den Hinweis, dass die Landesverordnung in diesem Punkt ebenfalls angepasst werden wird. Aus ihrer Sicht spricht nichts dagegen, dass Thema auch noch einmal im Ausschuss zu beraten. Auf die Frage nach einem Hundeführerschein erklärt Herr Schröder, dass die Möglichkeit besteht, einem Hundehalter die Geeignetheit abzusprechen, einen generellen Hundeführerschein gibt es allerdings nicht.

 

Frau von Allwörden schließt den Tagesordnungspunkt.