Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Wohngebiet nördlich
der Hermann-Burmeister-Straße“ umfasst ein ehemaliges Schulgrundstück. Er wird
begrenzt im Süden durch die Hermann-Burmeister-Straße, im Westen durch den
Kurt-Tucholsky-Weg, im Norden durch eine Waldfläche (Schulwald) und im Osten
durch die Rosa-Luxemburg-Sporthalle und Sportplatz. Das ca. 1,25 ha große
Plangebiet umfasst in der Gemarkung Stralsund, Flur 61 das Flurstück 42/3
anteilig.
2. Da es sich um eine kleine Baumaßnahme zur Einbeziehung von
Außenbereichsflächen (Grundfläche unter 10.000 m², Wohnnutzung, an im
Zusammenhang bebauten Ortsteil anschließend) handelt, soll der Bebauungsplan
gemäß § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB aufgestellt werden.
3. Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 21 „Wohngebiet nördlich der
Hermann-Burmeister-Straße“ gelegen im Stadtgebiet Knieper Stadtteil Knieper
West, in der vorliegenden Fassung vom März 2021, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und den örtlichen
Bauvorschriften, sowie die Begründung mit dem Umweltbericht werden gebilligt
und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Ohne Wortmeldungen wird folgender Beschluss gefasst:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen