Anfrage:
- Wie wurde die
gesetzliche Vorgabe der Schaffung von Home-Office-Arbeitsplätzen für
Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung bisher umgesetzt, bzw. welche
Maßnahmen sind geplant?
- Welche
Ergebnisse hat das mit dem Personalrat der Hansestadt Stralsund vereinbarte
Prüfschema zur Auswahl der im Home-Office arbeitenden Mitarbeiter*innen
erbracht, bzw. wie wurde dieses umgesetzt?
- Wie wurde die
Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt in das Prozedere einbezogen, und
welche Erfahrungen hat sie mit deren Umsetzung in Bezug auf ihren
Aufgabenbereich gemacht?
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet
mit folgendem Inhalt:
zu 1) und 2)
Nach § 2 Abs. 4 der
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (gültig bis 15.3.2021) hat der Arbeitgeber
den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten
anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine
zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Dabei ist Homeoffice gegen den Willen der
Beschäftigten nicht möglich.
Praktisch wurden bei der Hansestadt
Stralsund alle Büroarbeitsplätze angesehen und daraufhin überprüft, ob und
unter welchen Voraussetzungen eine Arbeit von zu Hause aus möglich ist.
So wurden im Ergebnis 98 Mitarbeitern/innen
(davon 71 Frauen) die Fortführung ihrer Tätigkeit teilweise im Homeoffice mit
einer vertraglichen Nebenabrede angeboten.
Der Fokus wurde zunächst auf die
Mitarbeiter/innen gerichtet, die sich ein Büro teilen. Dies erfolgte mit dem
Zweck der Kontaktreduzierung, was auch dem § 2 der
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung voransteht.
Dabei gibt es auch Konstellationen, wo sich
mehrere Beschäftigte eines Bereiches im Homeoffice abwechseln und insoweit auch
die von der Hansestadt bereitgestellte Hardware teilen. Der infrage kommende
Personenkreis konnte hierdurch vergrößert werden.
Die Nutzung privater Hardware ist derzeit
bei der Hansestadt nicht möglich.
Weiterhin erfolgten die Maßnahmen unter der
Maßgabe, dass Papierakten mit personenbezogenen Daten aus Datenschutzgründen
nicht in den häuslichen Bereich verbracht werden.
Die Hansestadt hat in diesem Zuge 80 T€ an
ungeplanten Aufwendungen (Notebooks, Lizenzen, Zubehör) getätigt, was derzeit
auch die Grenze des Machbaren darstellt. Weil die derzeitige technische Lösung
nicht als zukunftsfähig anzusehen ist, hat der Oberbürgermeister die Suche nach
einer technischen Alternative bereits veranlasst.
Es trifft zu, dass mit dem Personalrat eine
Dienstvereinbarung zum Homeoffice abgeschlossen wurde. Die Dienstvereinbarung
hat wesentlich dazu beigetragen, einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und
transparenten Umgang mit der Problematik zu gewährleisten.
Der Personalrat wurde in die genannte Verfahrensweise
stets eingebunden. Er stimmte der Personenauswahl zu, denen das
Homeoffice-Angebot unterbreitet werden sollte. Streit hat es darüber nicht
gegeben.
Die Musikschulpädagogen sind, was
Homeoffice betrifft, ein Sonderfall. Der Unterricht findet pandemiebedingt seit
geraumer Zeit auch schon vor dem Inkrafttreten der
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung von zu Hause aus statt.
Mehr Angebote scheitern unter Bezug auf die
v.g. Ausführungen an den in der Verordnung erwähnten zwingenden betrieblichen
Gründen. Überdies endet die verordnete Verpflichtung am 15.03.2021.
zu 3.)
Die Belange der Gleichstellungsbeauftragten
waren nicht berührt. Insbesondere fand keine Auswahl anhand einer
Geschlechterspezifik statt. Im Übrigen wird die Frage von der Gleichstellungsbeauftragten
gesondert beantwortet.
Die weiterhin ernste Corona-Situation hat es für einige Mitarbeiter der
Hansestadt Stralsund erforderlich macht, die Arbeit von zu Hause aus
fortzusetzen, wenn der Mitarbeiter dazu bereit ist. Daher wurde eine
Dienstvereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und dem Personalrat der
Hansestadt Stralsund über mobiles Arbeiten in Form von Homeoffice entwickelt
und geschlossen. In die Erarbeitung der Dienstvereinbarung, mit dem Amt für
zentrale Dienste und der Personalratsvorsitzenden, wurde die
Gleichstellungsbeauftragte mit einbezogen. Die Gleichstellung des betrieblichen
und des außerbetrieblichen Arbeitsplatzes ist in der Dienstvereinbarung klar
geregelt. Mit anderen Worten: Alle Regeln und sozialen Standards, die in
der Verwaltung gelten, sind auch für den Arbeitsplatz zuhause einzuhalten. Die
Dienstvereinbarung wurden den Mitarbeiter/innen durch das Amt für zentrale
Dienste im Februar 2021 in einer Mitteilung bekannt gegeben. Zum Anspruch auf
Homeoffice unter dem Aspekt der Gleichbehandlung wandten sich keine
Mitarbeiter/innen der Hansestadt Stralsund an die Gleichstellungsbeauftragte.
Frau Voß hat
zunächst keine Nachfrage.