Anfrage:
Sind Parkhäuser in Stralsund auf Brandfälle
von Elektro- und Hybridautos entsprechend vorbereitet?
Wenn ja, wie sehen diese im angepassten
Vorbereitungen aus und in wie weit ist die Berufsfeuerwehr eingebunden?
Wenn nein, wann liegen dem entsprechende
Konzepte vor und in wie weit ist die Berufsfeuerwehr in die Konzepte
eingebunden?
Die Antwort erfolgt schriftlich und mit
folgendem Inhalt:
Parkhäuser wie Tiefgaragen in Stralsund
wurden und werden nach der jeweils geltenden Garagenverordnung des Landes M-V
geplant, geprüft, errichtet und betrieben. Hier ist, je nach Größe und Art der
Garagen geregelt, welche technischen Anforderungen umzusetzen sind, um die
Garage sicher betreiben zu können, um im Brandfall die sichere Evakuierung der
Benutzer zu gewährleisten, um eine Brandbekämpfung durch die Feuerwehr zu
ermöglichen und um ein Übergreifen des Feuers und Rauches auf andere Gebäude
oder Gebäudeteile zu verhindern. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist
ein Brandschutzkonzept zu erstellen, welches bauaufsichtlich zu prüfen ist. In
diesem Verfahren wird die Berufsfeuerwehr beteiligt.
Als Brandlasten werden die abgestellten
PKW, infolge der verwandten Kunststoffe und der getankten Kraftstoffe etc.,
angesehen. Spezielle Anforderungen für das Abstellen von Fahrzeugen mit
Hybrid-oder Elektroantrieb existieren in der derzeit gültigen Garagenverordnung
M-V nicht. Ob sich durch das Parken von Elektro-, bzw. Hybridkraftfahrzeugen
oder die entsprechenden Ladestationen neue Gefahren ergeben, wird noch unter
Fachleuten diskutiert. Auch die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der
Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes halten in ihrer
'Fachempfehlung Risikoeinschätzung
Lithium-Ionen-Speichermedien fest,
dass sich Elektroautos hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung nicht von
Verbrennerfahrzeugen unterscheiden.
Bei einer baurechtskonform errichteten
Garage steht das Abstellen von Elektrofahrzeugen nicht im Widerspruch zu den
geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Durch die vom Gesetzgeber
formulierten baurechtlichen Mindestanforderungen sind im Brandfall ausreichend
sichere Garagen definiert worden. Es gibt daher derzeit keine Vorbereitungen,
die über die Anforderungen der aktuellen Garagenverordnung hinausgehen.
Die Nachfrage erfolgt schriftlich.