Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Anfrage:

 

Sind Parkhäuser in Stralsund auf Brandfälle von Elektro- und Hybridautos entsprechend vorbereitet?

Wenn ja, wie sehen diese im angepassten Vorbereitungen aus und in wie weit ist die Berufsfeuerwehr eingebunden?

Wenn nein, wann liegen dem entsprechende Konzepte vor und in wie weit ist die Berufsfeuerwehr in die Konzepte eingebunden?

 

Die Antwort erfolgt schriftlich und mit folgendem Inhalt:

 

 

Parkhäuser wie Tiefgaragen in Stralsund wurden und werden nach der jeweils geltenden Garagenverordnung des Landes M-V geplant, geprüft, errichtet und betrieben. Hier ist, je nach Größe und Art der Garagen geregelt, welche technischen Anforderungen umzusetzen sind, um die Garage sicher betreiben zu können, um im Brandfall die sichere Evakuierung der Benutzer zu gewährleisten, um eine Brandbekämpfung durch die Feuerwehr zu ermöglichen und um ein Übergreifen des Feuers und Rauches auf andere Gebäude oder Gebäudeteile zu verhindern. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist ein Brandschutzkonzept zu erstellen, welches bauaufsichtlich zu prüfen ist. In diesem Verfahren wird die Berufsfeuerwehr beteiligt.

 

Als Brandlasten werden die abgestellten PKW, infolge der verwandten Kunststoffe und der getankten Kraftstoffe etc., angesehen. Spezielle Anforderungen für das Abstellen von Fahrzeugen mit Hybrid-oder Elektroantrieb existieren in der derzeit gültigen Garagenverordnung M-V nicht. Ob sich durch das Parken von Elektro-, bzw. Hybridkraftfahrzeugen oder die entsprechenden Ladestationen neue Gefahren ergeben, wird noch unter Fachleuten diskutiert. Auch die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes halten in ihrer 'Fachempfehlung Risikoeinschätzung Lithium-Ionen-Speichermedien fest, dass sich Elektroautos hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung nicht von Verbrennerfahrzeugen unterscheiden.

 

Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen von Elektrofahrzeugen nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Durch die vom Gesetzgeber formulierten baurechtlichen Mindestanforderungen sind im Brandfall ausreichend sichere Garagen definiert worden. Es gibt daher derzeit keine Vorbereitungen, die über die Anforderungen der aktuellen Garagenverordnung hinausgehen. 

 

Die Nachfrage erfolgt schriftlich.