Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

  1. Wie viele obdachlose Menschen befinden sich derzeit in Stralsund, die nicht im Obdachlosenheim untergebracht sind?

 

  1. Wo können diese Menschen nachts trocken und warm unterkommen und welche Möglichkeiten der Warmhaltung haben sie?

 

  1. Welche Maßnahmen sieht die Hansestadt vor, um diese Menschen vor dem (Er‑)frieren zu bewahren?

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

 

In der Bundesrepublik Deutschland ist zwar eine gute staatliche Unterstützung, z.B. durch Wohngeld, Sozialhilfe und Grundsicherung, gegeben, jedoch führen trotzdem mangelhaftes Einkommen und die gegebene wirtschaftliche und persönliche Situation der Betroffenen zu Räumungsklagen, Zwangsräumungen und damit auch zu Obdachlosigkeit.

Auf Dauer kann jedoch unfreiwillige Obdachlosigkeit nicht mit den Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechts beseitigt werden, es handelt sich hier nur um eine vorübergehende Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit. Die ordnungsrechtliche Unterbringung darf nicht als Dauerlösung betrachtet werden. Nur mit Hilfe der Sozialbehörden bzw. des Bundes kann, soweit Bedürftigkeit besteht, diese unfreiwillige Obdachlosigkeit endgültig beseitigt werden.

 

Zu den von gestellten Fragen:

Anders als bei der unfreiwilligen Obdachlosigkeit verhält es sich bei der freiwilligen Obdachlosigkeit. Der betroffene Personenkreis, wie z.B. Nichtsesshafte, Aussteiger oder Weltenbummler, ist mit der Obdachlosigkeit einverstanden. Dies ist auch ein erlaubter Zustand und Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG und muss von der Gesellschaft, so schmerzlich es für den Einzelnen auch sein mag, akzeptiert werden.

 

Es besteht darüber hinaus auch keine Registrierungs-, Melde- oder Unterbringungspflicht für freiwillig obdachlose Menschen. Insoweit ist es der Verwaltung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich mitzuteilen, wie viele obdachlose Menschen sich derzeit in Stralsund außerhalb der Obdachlosenunterkunft befinden.

 

Ferner wird gefragt, wo diese Menschen nachts trocken und warm unterkommen und welche Möglichkeiten der Warmhaltung sie haben.

Wie bereits geschildert, unterliegt diese Gruppe von Menschen weder einer Registrierungs-, Melde- noch Unterbringungspflicht. Dennoch besteht für diese Menschen insbesondere in der Obdachlosenunterkunft grundsätzlich immer die Möglichkeit sich mit Decken, Schlafsäcken oder Kleidung zu versorgen, sich kurz aufzuwärmen oder zu waschen. Gerne helfen die Mitarbeitenden auch mit einer kleinen warmen Mahlzeit aus und bei akutem Bedarf kann in der Regel auch mal eine Schlafmöglichkeit für die Nacht hergerichtet werden.

Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dieser Personenkreis oftmals keine staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will oder ihnen genügt die Ausstattung mit den wesentlichen Sachen, wie Schlafsack und warme Kleidung.

 

Die letzte Frage lautet, welche Maßnahmen die Hansestadt vorsieht, um diese Menschen vor dem (Er-)frieren zu bewahren.

 

Die Obdachlosenunterkunft wird durch das DRK im Auftrag der Hansestadt betrieben, um Menschen ohne Wohnsitz eine Unterkunft zu bieten. Diese steht natürlich auch allen freiwillig obdachlos lebenden Menschen offen. In jedem Herbst sensibilisiert das Ordnungsamt der Hansestadt alle wichtigen Institutionen in Stadt und Landkreis (Jobcenter, Sozialamt, Polizei, Feuerwehr, etc.) für diese Möglichkeit. Es muss also niemand in der Hansestadt Stralsund auf der Straße leben. Die Hansestadt wird auch in Zukunft zusammen mit dem DRK für ausreichend Plätze in der Obdachlosenunterkunft sorgen.

 

Neben der Obdachlosenunterkunft, kann die Ordnungsbehörde geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gefahren die von einer unfreiwilligen Obdachlosigkeit ausgehen zu beseitigen. Hierbei kommt neben der Zuweisung in eine Obdachlosenunterkunft, auch die Anmietung von Unterkünften, Wohnungen, Hotels oder Pensionen aber auch die Beschlagnahmung von Wohnraum in Betracht, um die Gefahren vorübergehend zu beseitigen. Grundsätzlich ausgeschlossen ist aber die zwangsweise Unterbringung gegen den Willen des obdachlosen Menschen.

 

Ein Kältebus (auch Wärmebus, Kältehilfebus oder Mitternachtsbus) wird in der Regel nur in Großstädten, wie Berlin, München, Köln, Hamburg, Bremen, Frankfurt am Main, Hannover, Krefeld, Mainz, Saarbrücken, Bielefeld und Stuttgart (Stand 2016) von haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter von Hilfsorganisationen angeboten. Bei der Größe der Hansestadt Stralsund wird solch ein System nicht als notwendig erachtet. Die Obdachlosenunterkunft stellt mit ihren Dienstleistungen ein angemessenes Instrument dar zur Verhinderung von Erfrierungstoten im Winter dar.

 

Es gibt keine Nachfrage.