Anfrage:
- Wie
viele obdachlose Menschen befinden sich derzeit in Stralsund, die nicht im
Obdachlosenheim untergebracht sind?
- Wo
können diese Menschen nachts trocken und warm unterkommen und welche
Möglichkeiten der Warmhaltung haben sie?
- Welche Maßnahmen sieht die Hansestadt vor, um diese
Menschen vor dem (Er‑)frieren zu bewahren?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit
folgendem Inhalt:
In der Bundesrepublik Deutschland ist zwar eine gute staatliche
Unterstützung, z.B. durch Wohngeld, Sozialhilfe und Grundsicherung, gegeben,
jedoch führen trotzdem mangelhaftes Einkommen und die gegebene wirtschaftliche
und persönliche Situation der Betroffenen zu Räumungsklagen, Zwangsräumungen
und damit auch zu Obdachlosigkeit.
Auf Dauer kann jedoch unfreiwillige Obdachlosigkeit nicht mit den
Mitteln des Polizei- und Ordnungsrechts beseitigt werden, es handelt sich hier
nur um eine vorübergehende Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit. Die
ordnungsrechtliche Unterbringung darf nicht als Dauerlösung betrachtet werden.
Nur mit Hilfe der Sozialbehörden bzw. des Bundes kann, soweit Bedürftigkeit
besteht, diese unfreiwillige Obdachlosigkeit endgültig beseitigt werden.
Zu den von gestellten Fragen:
Anders als bei der unfreiwilligen Obdachlosigkeit verhält es sich bei
der freiwilligen Obdachlosigkeit. Der betroffene Personenkreis, wie z.B.
Nichtsesshafte, Aussteiger oder Weltenbummler, ist mit der Obdachlosigkeit
einverstanden. Dies ist auch ein erlaubter Zustand und Ausdruck der allgemeinen
Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG und muss von der Gesellschaft, so
schmerzlich es für den Einzelnen auch sein mag, akzeptiert werden.
Es besteht darüber hinaus auch keine Registrierungs-, Melde- oder
Unterbringungspflicht für freiwillig obdachlose Menschen. Insoweit ist es der
Verwaltung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich mitzuteilen, wie viele
obdachlose Menschen sich derzeit in Stralsund außerhalb der
Obdachlosenunterkunft befinden.
Ferner wird gefragt, wo diese Menschen nachts trocken und warm
unterkommen und welche Möglichkeiten der Warmhaltung sie haben.
Wie bereits geschildert, unterliegt diese Gruppe von Menschen weder
einer Registrierungs-, Melde- noch Unterbringungspflicht. Dennoch besteht für
diese Menschen insbesondere in der Obdachlosenunterkunft grundsätzlich immer
die Möglichkeit sich mit Decken, Schlafsäcken oder Kleidung zu versorgen, sich
kurz aufzuwärmen oder zu waschen. Gerne helfen die Mitarbeitenden auch mit
einer kleinen warmen Mahlzeit aus und bei akutem Bedarf kann in der Regel auch
mal eine Schlafmöglichkeit für die Nacht hergerichtet werden.
Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dieser Personenkreis oftmals keine
staatliche Hilfe in Anspruch nehmen will oder ihnen genügt die Ausstattung mit
den wesentlichen Sachen, wie Schlafsack und warme Kleidung.
Die letzte Frage lautet, welche Maßnahmen die Hansestadt
vorsieht, um diese Menschen vor dem (Er-)frieren zu bewahren.
Die Obdachlosenunterkunft wird durch das DRK im Auftrag der Hansestadt
betrieben, um Menschen ohne Wohnsitz eine Unterkunft zu bieten. Diese steht
natürlich auch allen freiwillig obdachlos lebenden Menschen offen. In jedem
Herbst sensibilisiert das Ordnungsamt der Hansestadt alle wichtigen
Institutionen in Stadt und Landkreis (Jobcenter, Sozialamt, Polizei, Feuerwehr,
etc.) für diese Möglichkeit. Es muss also niemand in der Hansestadt Stralsund
auf der Straße leben. Die Hansestadt wird auch in Zukunft zusammen mit dem DRK
für ausreichend Plätze in der Obdachlosenunterkunft sorgen.
Neben der Obdachlosenunterkunft, kann die
Ordnungsbehörde geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Gefahren die von einer
unfreiwilligen Obdachlosigkeit ausgehen zu beseitigen. Hierbei kommt neben der
Zuweisung in eine Obdachlosenunterkunft, auch die Anmietung von Unterkünften,
Wohnungen, Hotels oder Pensionen aber auch die Beschlagnahmung von Wohnraum in
Betracht, um die Gefahren vorübergehend zu beseitigen. Grundsätzlich
ausgeschlossen ist aber die zwangsweise Unterbringung gegen den Willen des
obdachlosen Menschen.
Ein Kältebus (auch Wärmebus, Kältehilfebus oder Mitternachtsbus)
wird in der Regel nur in Großstädten, wie Berlin, München, Köln, Hamburg,
Bremen, Frankfurt am Main, Hannover, Krefeld, Mainz, Saarbrücken, Bielefeld und
Stuttgart (Stand 2016) von haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter von Hilfsorganisationen
angeboten. Bei der Größe der Hansestadt Stralsund wird solch ein System nicht
als notwendig erachtet. Die Obdachlosenunterkunft stellt mit ihren
Dienstleistungen ein angemessenes Instrument dar zur Verhinderung von
Erfrierungstoten im Winter dar.
Es gibt
keine Nachfrage.