Die Bürgerschaft der
Hansestadt Stralsund beschließt:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
zu prüfen, ob die in Stralsund ansässigen Einzelhändler für das Jahr 2021
von der Bezahlung der Sondernutzungsgebühren für die Freiflächen befreit
werden können.
- Zur Finanzierung sind mögliche Wege
durch die Verwaltung aufzuzeigen.
Ohne weitere Wortmeldung wird der Antrag durch den Präsidenten zur Abstimmung gestellt:
Abstimmung: einstimmig zugestimmt