Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die in Stralsund ansässigen Einzelhändler für das Jahr 2021 von der Bezahlung der Sondernutzungsgebühren für die Freiflächen befreit werden können.

 

  1. Zur Finanzierung sind mögliche Wege durch die Verwaltung aufzuzeigen.

 

 

 


Ohne weitere Wortmeldung wird der Antrag durch den Präsidenten zur Abstimmung gestellt:

 


Abstimmung:  einstimmig zugestimmt