Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Kunstschätze der Hansestadt Stralsund so abzulichten und zu katalogisieren, dass sie im Falle eines Diebstahls in die Datenbank Art-Loss-Register eingepflegt werden können.
Herr Pieper geht kurz auf den Antrag ein.
Frau Fechner betont, dass es sich um ein
großes und sehr umfangreiches Projekt handelt. Nach ihrem Wissen sind alle
Gegenstände katalogisiert aber noch lange nicht alle digitalisiert. Die
Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN/DIE PARTEI wird den Antrag unterstützen.
Herr Quintana Schmid fragt, welche Kosten
ein Beitritt zu Artloss verursachen würde und inwiefern bereits erfasste
Objekte doppelt erfasst würden.
Der Oberbürgermeister betont, dass ein
Einbruch bzw. Raub nie ganz ausgeschlossen werden kann, dennoch wurden alle
Rahmenbedingungen noch einmal überprüft. Er erklärt weiter, dass die
bedeutendsten Gegenstände bereits katalogisiert sind, es aber dennoch auch aus
fiskalischen Gründen noch viel aufzuarbeiten gibt. Herr Dr.-Ing. Badrow geht
nicht davon aus, dass es zu einem doppelten Aufwand kommt.
Frau Fot stellt den Antrag, den TOP 9.8 zur
Beratung in den Kulturausschuss zu verweisen.
Herr Dr. Zabel erklärt in Bezug auf den
Antrag, dass es darum geht, die Kunstwerke der Stadt digital so aufzubereiten,
dass die Daten im Fall eines Diebstahles in die Datenbank eingestellt werden
können. Damit verbunden stellt er die Frage, wie die Daten aufgearbeitet werden
und ob sie so aufbereitet werden, dass sie in die Datenbank eingestellt werden
können.
Der Oberbürgermeister führt dazu aus, dass
seit über 10 Jahren an der Erstellung einer Datenbank gearbeitet wird, wobei
die wichtigsten Daten bereits erfasst sind.
Frau Bartel hält den Antrag für richtig und
spricht sich gleichzeitig gegen eine Verweisung in den Ausschuss aus, da sie
dies für einen Umweg hält.
Frau Fot zieht den Verweisungsantrag
zurück.
Herr Paul stellt den Ursprungsantrag AN 0198/2020 zur Abstimmung.
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen