Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

1. Die in der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange geäußerten Anregungen werden gemäß der Anlage 4 abgewogen.

Den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird:

 

a) gefolgt:

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU) - Stellungnahme zum 1. Entwurf vom 30.03.2020; Landesforst M-V, Forstamt Schuenhagen - Stellungnahme zum 1. Entwurf vom 08.04.2020 und Stellungnahme zum 2. Entwurf vom 04.09.2020; Universitäts- und Hansestadt Greifswald - Stellungnahme zum 1. Entwurf vom 07.05.2020; SWS Energie GmbH - ergänzende Stellungnahme zum 1. Entwurf im Rahmen der Erschließungsplanung vom 08.05.2020; REWA - Stellungnahme zum 2. Entwurf vom 04.09.2020; Wasser- und Bodenverband „Barthe/ Küste“ - Stellungnahme vom 16.04.2020 zum 1. Entwurf; Landkreis Vorpommern-Rügen (LK VR), Wasserwirtschaft, Umwelt und Natur - Stellungnahme zum 1. Entwurf vom 07.04.2020 und Stellungnahme zum 2. Entwurf vom 07.09.2020

 

b) teilweise gefolgt:

BUND - Stellungnahme zum 1. Entwurf vom 31.03.2020; NABU Nordvorpommern e.V. - Stellungnahme zum 1. Entwurf vom 09.04.2020; NABU Nordvorpommern e.V. - Stellungnahme zum 2. Entwurf vom 07.09.2020

 

c) nicht gefolgt:

Bürger (Einwender 1) - Stellungnahme zum 2. Entwurf vom 10.07.2020

 

 

2. Auf Grund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) geändert durch Gesetz vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728) sowie des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) geändert durch Gesetz vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V S. 682) wird der Bebauungsplan Nr. 39 „Wohngebiet westliche der Lindenallee, Freienlande“, gelegen im Stadtteil Grünhufe, in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2020 als Satzung beschlossen. Die beiliegende Begründung mit Anlagen vom Oktober 2020 wird gebilligt.

 


Herr Suhr erkundigt sich, ob zu der vorliegenden Satzung bereits eine Änderungssatzung vorbereitet wird.

 

Herr Dr.-Ing. Badrow wirbt für eine Beschlussfassung über die vorliegende Vorlage. Dennoch ist es wichtig, den B-Plan noch einmal zu überarbeiten, insbesondere um der exponentiellen Preisentwicklung entgegen zu wirken.

 

Herr Suhr erklärt, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen wird. Sollten aber die klimatischen oder ökologischen Kriterien negativ geändert werden, wird darauf mit Ablehnung reagiert.

 

Der Oberbürgermeister betont, dass dies nicht der Fall sein wird, eher ist das Gegenteil der Fall.

 

Herr Paul stellt die Vorlage B 0069/2020 wie folgt zur Abstimmung:

 


Abstimmung: 41 Zustimmungen       0 Gegenstimmen        0 Stimmenthaltungen