Anfrage:
1. Welche Möglichkeiten (personelle Verstärkung, technische Ausstattung, externe Unterstützung o.ä.) sieht der Oberbürgermeister, die Erstellung der Jahresabschlüsse maßgeblich zu beschleunigen?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:
Mit
Schreiben vom 03.07.2020 ergingen die rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur
Haushaltssatzung 2020 der Hansestadt Stralsund.
Es
wurde angeordnet, dass die Jahresabschlüsse 2014 und 2015 bis spätestens zum
31.12.2020 festzustellen sind. Zur
Umsetzung der Verfahrensschritte ist quartalsweise zu berichten.
In
der Berichterstattung für das IV. Quartal 2019 in Erfüllung der rechtsaufsichtlichen
Anordnung A.2. zur Haushaltssatzung 2018/2019 vom 31.01.2020 ist der Zeitplan für die Jahresabschlüsse
2014 und 2015, der mit dem Rechnungsprüfungsamt/ Rechnungsprüfungsausschuss
seinerzeit abgestimmt worden ist, wie folgt übergeben worden:
Das
war die Zielstellung und damit wäre die rechtsaufsichtliche Anordnung umsetzbar
gewesen.
In
den folgenden Berichterstattungen zum I. und II. Quartal 2020 wurde auf den
Zeitverzug in der Aufstellung des
Jahresabschlusses 2014 hingewiesen. Infolge der Allgemeinverfügung der
Landesregierung zum Besuch von Schulen, Einrichtungen der Kindertagesförderung
und der Kindertagespflege zur Eindämmung der Atemwegerkrankung COVID-
19/Übertragung von SARS-CoV-2 ab dem 16. März 2020 und der weiteren Gesetze und
Verordnungen zur CORONA- Eindämmung stand auch die Verwaltung vor großen
Herausforderungen, um den Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten.
Gerade
die Absicherung der Kinderbetreuung bei geschlossenen Schulen und
Kindereinrichtungen führte zu Arbeitszeiteinbußen zur Erfüllung der
Aufgabenstellungen.
Auch
die Nichtbesetzung von Planstellen sowie durch einen Mitarbeiterwechsel konnten
Zeitanteile nicht für Jahresabschlussarbeiten genutzt werden.
So
entstand ein dreimonatiger Zeitverlust zur Aufstellung des Jahresabschlusse
2014 von alt 30.04.2020 auf neu 29.07.2020.
Durch
die notwendigen Zuarbeiten im Prüfprozess zum Jahresabschluss 2014 und die
Korrektur des Jahresabschlusses 2014 mit Stand vom 27.10.2020 aufgrund der
Prüfungsfeststellungen sind aktuell Zeitanteile der MitarbeiterInnen der
Abteilung Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung für Tätigkeiten am Jahresabschluss
2015 verlustig gegangen.
Die Feststellung des Jahresabschlusses
2014 wird dennoch in der Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund
am 03.12.2020 erwartet, somit wäre ein Teil der Anordnung umgesetzt.
Die
Arbeiten zum Jahresabschluss 2015 sind kontinuierlich, jedoch durch den
bestehenden Zeitverzug nicht in dem geplanten Zeitrahmen fortgeführt
worden.
Der
rechtsaufsichtlichen Anordnung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 bis
spätestens zum 31.12.2020 kann nicht nachgekommen werden, die Verwaltung setzt jedoch alles daran, die Aufstellung bis
zum Jahresende 2020 vorzunehmen.
Soweit
erst einmal die aktuelle Situation.
Was
wurde nun bisher getan, um die Aufstellung der nachzuholenden
Jahresabschlüsse zu beschleunigen und
was kann weiter getan werden?
In
den letzten Jahren ist die personelle Ausstattung in der Abteilung Haushalts-
und Finanzplanung zur Bearbeitung der Städtebaulichen Sondervermögen um 2
Planstellen und in der Abteilung
Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung um 4 Planstellen auf insgesamt 10 Planstellen
erweitert worden. Zwischendurch fanden
wiederum ein Mitarbeiterwechsel bzw. notwendige befristete Besetzungen
in der Elternzeit statt, die ein erhebliches Einarbeitungspotential nach sich
ziehen. Die personelle Ausstattung wird als angemessen angesehen. Es geht jetzt vielmehr darum, die
MitarbeiterInnen stets zu motivieren, ihre Arbeitsleistungen anzuerkennen und eine Mitarbeiterbindung aufzubauen, um langfristig mit einem
konstanten Mitarbeiterstamm zu agieren.
Im
Januar 2020 lief ein 9- monatiger Kompaktlehrgang des Studieninstituts M-V mit dem Titel „Kommunaler Bilanzbuchhalter“
als erweitertes Inhouse- Seminar, speziell für die neuen MitarbeiterInnen des
Kämmereiamtes, an. Zunächst gelten zwar
die dafür eingesetzten Zeitanteile als verloren für die
Jahresabschlussarbeiten, jedoch wird der künftige Zugewinn an Fähigkeiten und
Fertigkeiten dies in Quantität und Qualität bei den nächsten Jahresabschlüssen
ausgleichen.
Im Rahmen eines Mentorenprogramms mit Vertretern anderer Kämmereien
fanden Unterstützungsleistungen zu bestimmten Problemstellungen statt. Im
Ergebnis eines Abschlussgesprächs der Mentoren mit dem Oberbürgermeister sind
strukturelle Veränderungen im
Kämmereiamt verfügt worden, um durch eine effektivere Arbeitsorganisation die
Aufstellung der Jahresabschlüsse weiter zu befördern.
Die Schaffung einer neuen Planstelle zur Anwendungsbetreuung unserer
Software und deren Besetzung Ende Januar
2020 führt zu einem effektiveren Handeln
bei diesbezüglichen Problemstellungen und zur Vorbereitung von
Dienstleistungstagen der externen Sachverständigen und für die Organisation von
Schulungsmaßnahmen unserer Software.
Die
technische Ausstattung unserer Arbeitsplätze entspricht den objektiven und
subjektiven Erfordernissen.
Zur
weiteren Beförderung der Nachholung der Jahresabschlüsse hat der
Oberbürgermeister Kontakt zu einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hergestellt. In
einem ersten Gespräch am 05.02.2020 sollte herausgestellt werden, ob und wie
die Jahresabschlussarbeiten zur Nachholung der ausstehenden Jahresabschlüsse
beschleunigt werden können, um den gesetzeskonformen Zustand schneller herbeizuführen.
Das
Ende Februar zugegangene schriftliche Vertragsangebot, welches sich auch auf
die Optimierung der Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG bezog, wurde unsererseits
geprüft und als nicht zielführend abgewogen. Da nicht gesichert nachgewiesen werden
konnte, ob und schon gar nicht wie eine Beschleunigung zur Aufstellung der
Jahresabschlüsse gewährleistet werden kann, wurde von dem Angebot Abstand
genommen. Es konnten von den Vertretern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
auch keine Referenzgemeinden zu der genannten Aufgabenstellung nachgewiesen
werden. Auch nach Abwägung von Aufwand/ Kosten und Ergebnis bestätigte sich,
dass keine Beauftragung für den Bereich Jahresabschlüsse erfolgen sollte.
Diesem Abwägungsergebnis ist von Seiten des Oberbürgermeisters gefolgt und das
Vertragsangebot nicht angenommen worden.
Externer Sachverstand wird seit langem für die Haushaltsplanungen und
die Jahresabschlüsse der Städtebaulichen Sondervermögen in Anspruch genommen.
Zurückliegende
Jahresabschlüsse zu bearbeiten ist komplex, vielschichtig und oftmals
einhergehend
mit unvorhersehbaren Problemstellungen. Denen müssen wir uns als Verwaltung
stellen. Das nimmt uns niemand ab.
Durch
die zuvor genannten Maßnahmen, die durch den Oberbürgermeister ggf. sogar
initiiert und immer mitgetragen wurden,
erfolgte bereits eine Beschleunigung der Nachholung, wenn man die
Zeiträume zur Aufstellung der vergangenen vier Jahresabschlüsse vergleicht und die Auswirkungen aus den
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona- Pandemie ausblendet.
Zur
Beförderung der nachzuholenden Jahresabschlüsse geht es nunmehr darum, dass
-
da die Klärung und Verarbeitung komplexer Geschäftsvorfälle, die zudem noch
vergangene Zeiträume betreffen, sehr zeitintensiv sind und von daher
strukturell angegangen werden müssen,
-
die Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsamt intensiviert wird,
-
die Zusammenarbeit mit den Fachämtern qualifiziert werden muss, ggf. durch
Projektarbeit,
-
die Organisation der Buchhaltung in Teilschritten für ein effektiveres,
modernes Arbeiten umzustellen ist sowie
-
die notwendigen Dienstanweisungen zur Organisation des Rechnungswesens in Kraft
gesetzt werden.
Frau Bartel hat vorerst keine Nachfrage.