Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wird die Einhaltung des Parkverbotes in der Straße Am Fischmarkt regelmäßig überwacht?

2.    Wird die Einhaltung des Fahrradverbotes auf dem Fußgängerweg Am Fischmarkt überwacht und geahndet?

3.    Ist es vorgesehen härtere Maßnahmen gegen Parksünder und fahrradfahrende Benutzer des Fußweges zu ergreifen?

 

Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:

 

zu 1.:

Die Überwachung in diesem Bereich findet im Rahmen der Dienstzeiten der Verkehrsüberwachung täglich statt. Verstöße gegen das dortige Halt- und Parkverbot werden regelmäßig geahndet. Seit der Aufstellung der Verkehrszeichen wurden bislang 66 Verwarnungen im direkten Zusammenhang mit dem Halt- und Parkverbot erteilt.

 

zu 2.:

Eine Kontrolle von Rad Fahrenden, welche verbotswidrig den Gehweg benutzen, ist durch die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung nicht möglich. Entsprechend der Regelung des § 3 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m § 3 Abs. 4 der Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung sind Eingriffe in den fließenden Verkehr ausschließlich der Polizei vorbehalten. Insofern können derartige Kontrollen auch nur durch die Polizei durchgeführt werden.

 

zu 3.:

Die Höhe der Geldbußen für Verstöße im ruhenden und fließenden Verkehr ist in der Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegt und wird nach den Tatbeständen des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges erteilt. Insoweit bleibt hier kein Spielraum für „härtere Maßnahmen“ im Sinne von höheren Geldbußen. Eine Abweichung für Vorsatztaten sieht die Verordnung zwar vor, jedoch ist dieser Vorsatz im Einzelfall konkret zu beweisen.

 

 

Herr Haack hat keine Nachfrage.