Anfrage:
1. Wird die Einhaltung des Parkverbotes in der Straße Am Fischmarkt regelmäßig überwacht?
2. Wird die Einhaltung des Fahrradverbotes auf dem Fußgängerweg Am Fischmarkt überwacht und geahndet?
3. Ist es vorgesehen härtere Maßnahmen gegen Parksünder und fahrradfahrende Benutzer des Fußweges zu ergreifen?
Die Beantwortung erfolgt schriftlich mit folgendem Inhalt:
zu 1.:
Die
Überwachung in diesem Bereich findet im Rahmen der Dienstzeiten der
Verkehrsüberwachung täglich statt. Verstöße gegen das dortige Halt- und
Parkverbot werden regelmäßig geahndet. Seit der Aufstellung der Verkehrszeichen
wurden bislang 66 Verwarnungen im direkten Zusammenhang mit dem Halt- und
Parkverbot erteilt.
zu
2.:
Eine
Kontrolle von Rad Fahrenden, welche verbotswidrig den Gehweg benutzen, ist
durch die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung nicht möglich. Entsprechend der
Regelung des § 3 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m § 3 Abs. 4 der
Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung sind Eingriffe in den fließenden
Verkehr ausschließlich der Polizei vorbehalten. Insofern können derartige
Kontrollen auch nur durch die Polizei durchgeführt werden.
zu
3.:
Die
Höhe der Geldbußen für Verstöße im ruhenden und fließenden Verkehr ist in der
Bußgeldkatalog-Verordnung festgelegt und wird nach den Tatbeständen des
Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges erteilt. Insoweit bleibt hier kein
Spielraum für „härtere Maßnahmen“ im Sinne von höheren Geldbußen. Eine
Abweichung für Vorsatztaten sieht die Verordnung zwar vor, jedoch ist dieser
Vorsatz im Einzelfall konkret zu beweisen.
Herr Haack hat keine Nachfrage.