Zunächst beantragen Herr Thomas Schulz Rederecht für Herrn Jörg Schulz und Frau Bartel für Frau Hübner, welches einstimmig erteilt wird.

 

Herr Viecens erklärt, dass zurzeit ein Prüfschema für ein Weihnachtsfest nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen entwickelt wird. Die Corona-LVO M-V vom 02.11.2020 besagt gemäß §2 (14), dass Jahrmärkte bis 30.11.2020 untersagt sind. In §8 (1) wird darüber hinaus geregelt, dass öffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen, Volksfeste usw. bis zum 31.12.2020 verboten sind. Die Durchführung eines Weihnachtsmarktes ist also, unabhängig von der Anpassung eines Hygienekonzeptes, unzulässig.

Geprüft werden deshalb u. a. das wirtschaftliche Interesse der Händler und die rechtlichen Grundlagen, die Kontrolle und Durchsetzung der geltenden Regeln, die Voraussetzungen für die Händler, die Entzerrungsmöglichkeiten, die Schmuckform sowie die finanziellen Möglichkeiten und die Einbeziehung von Stralsunder Geschäftsleuten. Parallel dazu prüft der Oberbürgermeister, welche Möglichkeiten für die Umsetzung des Weihnachtsmarktes bestehen.

 

Auf die Frage von Frau Bartel antwortet Herr Viecens, dass Entzerrung das beste Mittel zur Umsetzung sein wird. Des Weiteren wird in der Altstadt und in den umliegenden Gebieten trotzdem dekoriert und der mögliche Rahmen ausgeschöpft.

 

Frau Fechner schlägt vor, dass die Fassade des Rathauses in Form eines Weihnachtskalenders geschmückt werden könnte.

 

Herr Viecens erläutert auf Nachfrage von Frau Fechner und Frau Bartel, dass Anfang der 47. Kalenderwoche der Plan mit den gegebenen Rahmenbedingungen fertiggestellt sein wird. Ob das Konzept nach der nächsten LVO M-V noch durchführbar ist, kann man jedoch nicht sagen.

 

Herr Schulz merkt an, dass Herr Jörg Schulz seine Präsentation über die mögliche Durchführung des Weihnachtsmarktes vorstellen sollte.

 

Die Präsentation wird dem Protokoll angefügt.

 

Herr Viecens weist nach der Präsentation darauf hin, dass ein Hygienekonzept mit entsprechenden Laufwegen bereits vorhanden ist, jedoch die Durchführung aufgrund der neuen LVO M-V nicht mehr erlaubt ist.

 

Frau Bartel erkundigt sich daraufhin nach einem Plan für die Zeit, ab der eine Durchführung wieder möglich ist. Eine Idee wäre, die Eisbahn auf die Winterferien zu verlegen.

 

Als Nächstes stellt Frau Hübner ihr Konzept vor. Die Idee ist mit regionalen Händlern vom Rügenmarkt entstanden, sich für einige Wochen über die Weihnachtszeit Flächen zu mieten und turnusmäßig ihre Waren zu verkaufen. Ein weiterer Plan wäre, die Schaufenster von 24 Einkaufsläden zu nutzen, um dort die Waren auszustellen und eine Art Weihnachtskalender zu erschaffen.

 

Frau Bartel erklärt, dass sie ebenfalls 2 Konzepte mit dem Geschäftsführer des Bürgergartens aufgestellt hat, wo, wenn es möglich ist, die Händler sich einmieten und ihre Waren verkaufen können. Frau Bartel merkt an, dass ohne einen Plan B viele Händler ihre Existenz verlieren könnten.

 

Frau Fot bedankt sich bei Herrn Viecens für die Ausführungen und weist darauf hin, dass das Weihnachtsfest auf alle Stadtteile ausgebaut werden sollte. Eine weitere Idee wäre, buddhistische Weihnachten einzubeziehen, diese beginnen am 12. Februar.

 

Herr Viecens bedankt sich für die Ideen und betont nochmal, dass alles umgesetzt wird, was möglich ist.

 

Herr Bremert verweist als Idee auf das Konzept der Langen Nacht des offenen Denkmals. Es könnte eine Karte mit den verschiedenen Händlern und Restaurants erstellt werden, um die Händler und Gastronomen in der Stadt zu fördern.

 

Auf die Anmerkung von Frau Bartel antwortet Frau Behrendt, dass jede Veranstaltung (Hafentage, Wallensteintage, Weihnachtsmarkt) für sich einzigartig ist. Um die Vielfalt zu gewährleisten, sollte deshalb nicht ein Veranstalter für alle Veranstaltungen zuständig sein.

Des Weiteren sind Herr Viecens und die SES im Stande, den Weihnachtsmarkt mit Erfolg zu organisieren, weshalb über eine Veränderung nicht nachgedacht wird.

 

Frau Bartel schließt den Tagesordnungspunkt.