Herr Buxbaum geht kurz auf die Anträge ein und bittet Frau Störmer um Ausführungen. Aus Sicht von Frau Störmer ist der Antrag klar formuliert, soweit sie weiß, ist bereits ein Schild für den Mägdebrunnen in Auftrag gegeben worden, auf dem dann auch ein QR-Code vorhanden sein soll.

Herr Bogusch erklärt, dass das Thema Beschilderung ein verwaltungsübergreifendes Thema ist, welches viele Bereiche berührt. Er gibt zu bedenken, dass

 genau überlegt werden soll, was beschildert werden soll und in welchem Umfang. Weiter weist Herr Bogusch darauf hin, dass online bereits viele Informationen zu dem Brunnen abrufbar sind.

Herr Dr. Kunkel geht auf die bereits vorhandene Beschilderung in der Stadt ein, beispielsweise bei Denkmälern oder der Straße der Backsteingotik. Die bestehende Beschilderung ist nicht einheitlich. Neben der Beschilderung wäre dann auch der Inhalt dieser zu klären. Weiterhin führen die Stadtführer ihre Gäste an den Mägdebrunnen und erzählen Geschichten zu dem Kunstwerk. Herrn Dr. Kunkels persönliche Auffassung ist, dass Kunst zum Staunen und zur Kommunikation anregen und sich kollektives Wissen über die Kunstwerke bilden muss. Das Kunstwerk ist signiert, die Informationen sind online verfügbar und wird außerdem von den Gästeführern an die Touristen weitergegeben.

Frau Störmer weist darauf hin, dass der Name des Brunnens bekannt sein muss, um Informationen im Internet finden zu können. Sie ist der Meinung, dass ein kleines Schild das Kunstwerk nicht zerstört. Frau Störmer schlägt vor, den Mägdebrunnen testweise zu beschildern, ohne gleich ein ganzes Konzept für die Stadt zu entwickeln.

Herr Dr. Kunkel ergänzt seine Ausführungen und erklärt, dass der Künstler die Bezeichnung für den Brunnen offengelassen hat, Ziel war es, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst einen Namen finden.

Herr Adomeit spricht sich dafür aus, den Ausführungen der Verwaltung zu folgen, und der Bürgerschaft zu empfehlen, den Antrag nicht weiterzuverfolgen.

 

Herr Buxbaum stellt den Ursprungsantrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, den Antrag nicht weiterzuverfolgen.

Der Präsident wird über das Beratungsergebnis informiert.

 

 

 

 

 

 


Abstimmung: 1 Zustimmung                      8 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen