Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau von Allwörden erläutert den vorliegenden Antrag.

 

Herr Tanschus gibt hierzu die Information, dass schon mehrfach Gespräche mit den zuständigen Institutionen (Polizei, Ordnungsamt, SIC und ZGM) über die Zunahme von Vandalismus im Freibad stattgefunden haben und auch weiterhin stattfinden werden.

In festen Treffen wird dann die vergangene Saison ausgewertet und die anstehenden Ereignisse besprochen. Im Herbst wird geschaut, wie sich die Situation entwickelt hat.

Aus Sicht der SIC und von Herrn Tanschus ist demnach der Vandalismus in dieser Saison deutlich zurückgegangen. Um dies weiterhin zu fördern, wird zum normalen Bestreifungsdienst noch ein zweiter Secruitydienst für spät nachts eingesetzt. Im Vergleich von 2019 zu 2020 wird deutlich, dass die Gesamtzahl der Feststellungen gleichgeblieben ist, was mit der hohen Präsenz der Polizei zu begründen ist. Dies liegt auch daran, dass der Hansestadt mittlerweile Beamte für den Bäderdienst zugeteilt werden.

Weiterhin zeigt sich, dass nach der Polizeistatistik die Zahl der aufgenommen Fälle zwar gleich aber die Anzahl der tatsächlichen Straftaten zurückgegangen ist. Dagegen haben Gefahrabwehrmaßnahmen der Polizei und die Aufnahme von Ordnungswidrigkeiten zugenommen. An Tagen, an denen verstärkt von Vandalismus ausgegangen wird, führt die SIC selbst Veranstaltungen im Strandbad durch, so hat die Öffentlichkeit ein Auge auf die Fläche. Außerdem wurde die Ausstattung des Strandbades so angepasst, dass sie abends weggeräumt werden kann und so vor Beschädigungen geschützt wird. Herr Tanschus ist optimistisch, dass aufgrund der guten Zusammenarbeit der zuständigen Stellen der Vandalismus weiter reduziert, aber nicht ganz verhindert werden kann.

 

Frau von Allwörden erklärt, dass dem Antrag eine falsche Annahme zu Grunde liegt, da sich die Situation bereits verbessert hat.

 

Herr Röll merkt an, dass nächtliche Videoüberwachung aufgrund des hohen technischen Aufwandes auch keine Lösung ist. Dem stimmt Frau von Allwörden zu, auch weil nicht sicher gesagt werden kann, dass durch Videoüberwachung tatsächlich Vandalismus verhindert werden kann. Außerdem sieht die Ausschussvorsitzende Schwierigkeiten bei der rechtlichen Zulässigkeit.

Herr Tuttlies erklärt dazu, dass Videoüberwachung auch nur durch die Polizei durchgeführt werden darf, wobei der Datenschutz ebenfalls eine wichtige Rolle spielt.

 

Als Beispiel bringt Frau von Allwörden den Marienplatz in Schwerin an, wo Videoüberwachung zwar zugelassen wurde, aber nur weil es sich um einen Kriminalitätsschwerpunkt gehandelt hat, was beim Strandbad nicht der Fall ist. 

Abschließend merkt Herr Schröder dazu an, dass Polizei und Staatsanwaltschaft so eine Überwachung nur anordnen können, wenn es sich um Schwerstkriminalität an einem gefährlichen Ort handelt, welcher als solcher definiert sein muss.

 

Die Ausschussvorsitzende lässt darüber abstimmen, der Bürgerschaft zu empfehlen, den Antrag nicht weiter zu verfolgen.

   

Abstimmung: 8 Zustimmungen 0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen

 

Der Präsident wird über das Beratungsergebnis informiert.

 

 


8 Zustimmungen                           0 Gegenstimmen                         0 Stimmenthaltungen