Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.       Gibt es nach der Insolvenz der dortigen Sundpark GmbH im Jahr 2019 einen Rechtsnachfolger oder wer kümmert sich um die bestehenden Flächen?

 

2.       Welche neuen Entwicklungen oder geplante Ansiedlungen gibt es dort im Gewerbegebiet?

 

3.       Wer kümmert sich um die Bestellung der freien Flächen und um die notwenigen Grünflächenarbeiten auf dem Gelände?

 

Frau Gessert beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

 

zu 1.:

Für den überwiegenden Teil der in Rede stehenden Fläche erfolgte im September 2019 ein Eigentümerwechsel. Für die vom Eigentümer gepachteten, städtischen Flurstücke wurde bis 2019 Pacht gezahlt. Der Pachtvertrag soll nun zum 31.12.2020 gekündigt werden. Nutzungsabsichten des neuen Eigentümers sind derzeit nicht bekannt, jedoch teilte er jetzt seine Verkaufsabsicht mit. Für Ordnung und Verkehrssicherheit auf dem Grundstück ist der Eigentümer zuständig. Sollte der Fall von Gefahr im Verzug eintreten, müsste die Untere Bauaufsichtsbehörde tätig werden. 

 

zu 2.:

Mit Ausnahme einer städtischen Fläche sind alle Gewerbeflächen im Geltungsbereich des B-Plans Nr. 25.1 „Bereich der ehemaligen Ölspaltanlage“ in privatem Eigentum. Kenntnis zum Stand von Entwicklungsabsichten erlangt die Stadt im Rahmen notwendiger Zulassungs- und Genehmigungsverfahren sowie über Kontakte der Eigentümer zur Wirtschaftsförderung. Bei der Wirtschaftsförderung eingehende Anfragen von Nutzungsinteressenten werden an die jeweiligen Eigentümer weitergegeben. So wird es im Gebiet aktuell eine Neuansiedlung eines Handwerksbetriebes geben.

 

zu 3.:

Für die Unterhaltung der geplanten, aber noch freien Gewerbeflächen und für Grünflächenarbeiten auf diesen Grundstücken sind die jeweiligen Eigentümer zuständig. Die sachgerechte Ausführung der Arbeiten unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, hier insbesondere auch der Vorgaben des Bebauungsplans, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Eigentümers.    

 

Herr Ruddies hat keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.