Anfrage:
1. Gibt es nach der Insolvenz der dortigen Sundpark GmbH im Jahr 2019 einen Rechtsnachfolger oder wer kümmert sich um die bestehenden Flächen?
2. Welche neuen Entwicklungen oder geplante Ansiedlungen gibt es dort im Gewerbegebiet?
3. Wer kümmert sich um die Bestellung der freien Flächen und um die notwenigen Grünflächenarbeiten auf dem Gelände?
Frau Gessert beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Für den
überwiegenden Teil der in Rede stehenden Fläche erfolgte im September 2019 ein
Eigentümerwechsel. Für die vom Eigentümer gepachteten, städtischen Flurstücke
wurde bis 2019 Pacht gezahlt. Der Pachtvertrag soll nun zum 31.12.2020
gekündigt werden. Nutzungsabsichten des neuen Eigentümers sind derzeit nicht
bekannt, jedoch teilte er jetzt seine Verkaufsabsicht mit. Für Ordnung und
Verkehrssicherheit auf dem Grundstück ist der Eigentümer zuständig. Sollte der
Fall von Gefahr im Verzug eintreten, müsste die Untere Bauaufsichtsbehörde
tätig werden.
zu 2.:
Mit
Ausnahme einer städtischen Fläche sind alle Gewerbeflächen im Geltungsbereich
des B-Plans Nr. 25.1
„Bereich der ehemaligen Ölspaltanlage“
in privatem Eigentum. Kenntnis zum Stand von
Entwicklungsabsichten erlangt die Stadt im Rahmen notwendiger Zulassungs- und
Genehmigungsverfahren sowie über Kontakte der Eigentümer zur
Wirtschaftsförderung. Bei der Wirtschaftsförderung eingehende Anfragen von
Nutzungsinteressenten werden an die jeweiligen Eigentümer weitergegeben. So
wird es im Gebiet aktuell eine Neuansiedlung eines Handwerksbetriebes geben.
zu 3.:
Für die
Unterhaltung der geplanten, aber noch freien Gewerbeflächen und für
Grünflächenarbeiten auf diesen Grundstücken sind die jeweiligen Eigentümer zuständig.
Die sachgerechte Ausführung der Arbeiten unter Beachtung der geltenden
gesetzlichen Bestimmungen, hier insbesondere auch der Vorgaben des
Bebauungsplans, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Eigentümers.
Herr Ruddies hat keine Nachfrage.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.