Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an den Stadtteichen Hinweisschilder mit der Aufschrift „Bitte nicht füttern“ aufstellen zu lassen.


Herr Haack begründet den vorliegenden Antrag. Die Entsorgung von Küchenabfällen zur Fütterung ist nicht tragbar und schadet dem ökologischen Gleichgewicht der Teiche. Zusätzlich sind auch Kontrollen vor Ort erforderlich.

 

Herr Bauschke bestätigt die Grundproblematik. Gleichwohl muss eine rechtliche Grundlage gegeben sein. Somit ist vor dem Aufstellen von Schildern eine entsprechende Satzung als Rechtsgrundlage erforderlich.

 

In dem Zusammenhang dankt Frau Bartel der Verwaltung für die Abdeckung von Mülleimern, was schon zu einer Reduzierung der Belästigung durch Vögel beigetragen hat. Sie teilt die von Herrn Bauschke geäußerte Rechtsauffassung.

 

Herr Dr. Zabel merkt an, dass Verbotsschilder, anders als Hinweisschilder, einer rechtlichen Grundlage bedürfen.

 

Nach kurzer Diskussion ändert Herr Haack den Antrag wie folgt ab:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, an den Stadtteichen Hinweisschilder mit der Aufschrift „Bitte nicht füttern“ aufstellen zu lassen.

 

Zur Begründung des Ursprungsantrages merkt Frau von Allwörden an, dass ein Fütterungsverbot für alle gelten müsse.

 

Der Präsident lässt über den abgeänderten Antrag AN 0155/2020 wie folgt abstimmen:

 


Abstimmung: Einstimmig beschlossen