Anfrage:
1. Wie ist der Stand der Umsetzung des o.g.
Beschlusses der Bürgerschaft?
2. Kann davon ausgegangen werden, dass
diese Vorgehensweise einer Prüfung auf Rechtssicherheit durch das
Innenministerium M-V Stand hält?
3. Wie ist diese Soforthilfe bisher bei den
hilfebedürftigen Vereinen und Verbänden angekommen und wie ist diese Hilfe
bisher in Anspruch genommen worden?
Frau Dr. Gelinek beantwortet die Fragen wie folgt:
zu 1. und 3.:
Bis einschließlich
29.09.2020 sind insgesamt 17 Anträge auf Soforthilfe aus allen Bereichen
eingegangen. Von diesen Anträgen wurden 2 Anträge abgelehnt, 1 Antrag
teilbewilligt, 4 Anträge befinden sich noch in Bearbeitung und 10 Anträge
bewilligt.
Auszahlungen wurden
entsprechend der Anträge für die einzelnen Bereiche wie folgt getätigt:
für den Bereich
Sport: 4.000
€
für den Bereich
Soziales: 1.800
€
für den Bereich
Kultur: 4.300 €
Insgesamt: 10.100
€
Das entspricht
einer Erfüllung von 16,8 % der vorgesehenen Summe. Frau Dr. Gelinek weist
darauf hin, dass für alle Bereiche auch konkrete Finanzhilfen des Landes M-V
aufgelegt wurden und sie geht davon aus, dass sich die relativ geringe
Inanspruchnahme der Stralsunder Soforthilfe darauf zurückführen lässt.
zu 2.:
Die Hansestadt
Stralsund geht davon aus, dass die Verfahrensweise einer rechtlichen
Überprüfung Stand hält. Der erforderliche Änderungsbeschluss zur
Haushaltssatzung wurde durch die Bürgerschaft am 28.05.2020 gefasst.
Herr Lange hat keine Nachfrage.
Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.