Beschluss: zur Kenntnis genommen

Anfrage:

 

1.    Wie ist der Stand der Umsetzung des o.g. Beschlusses der Bürgerschaft?

 

2.    Kann davon ausgegangen werden, dass diese Vorgehensweise einer Prüfung auf Rechtssicherheit durch das Innenministerium M-V Stand hält?

 

3.    Wie ist diese Soforthilfe bisher bei den hilfebedürftigen Vereinen und Verbänden angekommen und wie ist diese Hilfe bisher in Anspruch genommen worden?

 

Frau Dr. Gelinek beantwortet die Fragen wie folgt:

 

zu 1. und 3.:

Bis einschließlich 29.09.2020 sind insgesamt 17 Anträge auf Soforthilfe aus allen Bereichen eingegangen. Von diesen Anträgen wurden 2 Anträge abgelehnt, 1 Antrag teilbewilligt, 4 Anträge befinden sich noch in Bearbeitung und 10 Anträge bewilligt.

 

Auszahlungen wurden entsprechend der Anträge für die einzelnen Bereiche wie folgt getätigt:

für den Bereich Sport:                                   4.000 €

für den Bereich Soziales:                              1.800 €

für den Bereich Kultur:                  4.300 €

Insgesamt:                                                        10.100 €

 

Das entspricht einer Erfüllung von 16,8 % der vorgesehenen Summe. Frau Dr. Gelinek weist darauf hin, dass für alle Bereiche auch konkrete Finanzhilfen des Landes M-V aufgelegt wurden und sie geht davon aus, dass sich die relativ geringe Inanspruchnahme der Stralsunder Soforthilfe darauf zurückführen lässt.

 

zu 2.:

Die Hansestadt Stralsund geht davon aus, dass die Verfahrensweise einer rechtlichen Überprüfung Stand hält. Der erforderliche Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung wurde durch die Bürgerschaft am 28.05.2020 gefasst.

 

Herr Lange hat keine Nachfrage.

 

 

Auf die beantragte Aussprache wird verzichtet.