Herr Adomeit stellt die Anträge AN 0146/2020 (TOP 9.1) und AN 0149/2020 (TOP 9.3) bis zur Novembersitzung der Bürgerschaft zurück.

 

 

Frau Bartel beantragt für die Fraktion SPD, die Tagesordnungspunkte 12.2 und 15.3.3 von der Tagesordnung abzusetzen.

Sie begründet dies mit dem Zustandekommen des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 23. Die Beratung ist aus ihrer Sicht nicht in einem geordneten und demokratischen Verfahren erfolgt. Die Fraktion SPD behält sich eine rechtliche Überprüfung des Vorgehens vor.

 

Herr Buxbaum erklärt für die Fraktion DIE LINKE, den Absetzungsantrag zu unterstützen. Das Projekt ist nicht ausreichend beraten worden.

 

Für die Fraktion CDU/FDP teilt Herr Dr. Zabel mit, dass die notwendigen Informationen vorhanden sind. So sind die Beteiligten angehört, Fragen gestellt und offene Punkte geklärt worden. Er spricht sich gegen die Absetzung der Tagesordnungspunkte aus. Zudem weist er darauf hin, dass dem vorhandenen Gutachten im B-Planverfahren weitere erforderliche Gutachten folgen werden.

 

 

Herr Haack beantragt für die Fraktion Bürger für Stralsund, den TOP 15.3.4 von der Tagesordnung abzusetzen. Die Angelegenheit sollte zunächst in der Öffentlichkeit umfassend inhaltlich diskutiert werden.

 

Herr Paul stellt fest, dass keine weiteren Änderungsanträge zur Tagesordnung vorliegen und lässt über die einzelnen Änderungsanträge wie folgt abstimmen:

 

1. Abstimmung

Die Vorlage B 0020/2020, eingeordnet unter TOP 12.2, wird von der Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung am 01.10.2020 abgesetzt.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

 

2. Abstimmung

Die Vorlage B 0051/2019, eingeordnet unter TOP 15.3.3, wird von der Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung am 01.10.2020 abgesetzt.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

 

3. Abstimmung

Die Vorlage B 0061/2020, eingeordnet unter TOP 15.3.4, wird von der Tagesordnung der Bürgerschaftssitzung am 01.10.2020 abgesetzt.

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

 

Herr Paul teilt mit, dass der Bürgerschaft zur heutigen Sitzung die Vorlagen H 0068/2020 und H 0080/2020 zur Heranziehung gem. § 22 Abs. 2 Satz 4 Kommunalverfassung M-V (KV M-V) vorliegen und stellt die Heranziehungen wie folgt zur Abstimmung:

 

1. Abstimmung

Die Bürgerschaft zieht die Vorlage H 0068/2020, eingeordnet unter TOP 15.3.7, gem. § 22 Abs. 2 Satz 4 KV M-V an sich.

 

Abstimmung: Mehrheit aller Gemeindevertreter

2020-VII-06-0330

 

2. Abstimmung

Die Bürgerschaft zieht die Vorlage H 0068/2020, eingeordnet unter TOP 15.3.8, gem. § 22 Abs. 2 Satz 4 KV M-V an sich.

 

Abstimmung: Mehrheit aller Gemeindevertreter

2020-VII-06-0331