Frau Wolle geht auf die vorliegende Zuarbeit ein. Bis Anfang 2017 wurde für die Dauer von zwei Jahren im Ausschuss für Bildung, Hochschule, Kultur und Sport eine Unterarbeitsgruppe gebildet, die herausfinden sollte, welche Chancen eine lokale Ehrenamtskarte bietet und welche Risiken sie birgt. In der Bürgerschaftssitzung am 06.07.2017 wurden zum Thema Ehrenamtskarte zwei Beschlüsse gefasst (2017-VI-05-0631 / 2017-VI-05-0634) Es wurde sich darauf verständigt abzuwarten, wie sich die Schaffung der Landesehrenamtskarte entwickelt.

Am 13. April 2018 wurden in Stralsund ein Fachtag und ein Bürgerforum zum Thema durchgeführt.

Seit dem 15.08.2020 gibt es die Landesehrenamtskarte. Aufgrund der Kürze der Zeit kann über den Erfolg noch keine Aussage getroffen werden. Es handelt sich um ein Projekt, das Zeit zum Wachsen braucht. Derzeit prüft die Verwaltung, ob auch kulturelle Einrichtungen in der Hansestadt Vergünstigungen für Landesehrenamtskartenbesitzer anbieten können. Dazu sind eventuell Anpassungen in den jeweiligen Gebühren- und Entgeltordnungen der Einrichtungen notwendig. Es gibt bereits Einrichtungen in der Stadt, die Vergünstigungen anbieten. Träger der Ehrenamtskarte sind die MitMachZentralen, diese sollen Öffentlichkeitsarbeit leisten und so weitere Unterstützer gewinnen.

In den meisten Bundesländern gibt es Landesehrenamtskarten, in vielen schon über Jahre. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bisher über 600 Anträge eingereicht und bewilligt.

 

Frau Wolle erklärt, dass das Fachamt empfiehlt, den Beschluss zur Schaffung einer lokalen Ehrenamtskarte aufzuheben. So sollen Parallelstrukturen vermieden und Kräfte gebündelt werden. Auch die dafür notwendigen Gelder müssten bereitgestellt werden.

 

Frau Wolle ergänzt, dass sich der Kulturausschuss bereits für die Aufhebung des Beschlusses 2017-VI-05—0631 ausgesprochen hat.

 

Für die weitere Arbeit der Verwaltung bittet Frau Wolle auch um ein Votum des Ausschusses für Familie, Soziales und Gleichstellung.

 

Auf die Frage von Frau Friesenhahn antwortet Frau Wolle, dass eine im Mecklenburg-Vorpommern ausgegebene Ehrenamtskarte auch nur dort gilt.

 

Frau Ehlert schließt den Tagesordnungspunkt.