Herr Bogusch erläutert die Vorlage.

 

Herr Pieper verweist auf den 2. Absatz des Lösungsvorschlages in der Vorlage. Er fragt nach, welche Folgen entstehen, sofern das Ministerium für Inneres und Europa M-V die Änderung der Gebührensatzung beanstandet. Herr Bogusch teilt dazu mit, dass Änderungen von Satzungen dem Ministerium angezeigt werden müssen. Die Satzung wird auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Sollte das Ministerium der beschriebenen Änderung nicht zustimmen, wird diese Änderung nicht rechtskräftig und die Gebührenbefreiung für die Freisitzflächen das Jahr 2020 kann nicht umgesetzt werden. 

 

Herr Bogusch erläutert auf Nachfrage von Herr Gränert die Deckungsquellen. Es werden nicht alle Stellen, die im Haushaltsplan für das Jahr 2020 geplant waren, besetzt. Da nur dringliche Stellen ausgeschrieben wurden, können zusätzliche Personalkosten sowie zusätzliche Weiterbildungen als Deckungsquellen herangezogen werden.

 

Herr Pieper lässt über die Vorlage abstimmen.

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, die Vorlage B 0048/2020 gemäß Beschlussempfehlung zu beschließen.

 

 


Abstimmung:                    9 Zustimmungen             0 Gegenstimmen            0 Stimmenthaltungen