Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 16, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Austritt als Gesellschafter der Wirtschaftsfördergesellschaft Vorpommern GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt, gemäß dem Gesellschaftervertrag, den Mitgesellschaftern bekannt zu geben und die Beteiligung zu kündigen.


Herr Haack begründet den Antrag. Der Austritt aus der WFG mbH soll manifestiert werden.

 

Herr Buxbaum berichtet von einer gemeinsamen Sitzung der Wirtschaftsausschüsse der Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald sowie der Hansestädte Stralsund und Greifswald. Das vorliegende Ergebnis aus der Untersuchung zur Wirtschaftsförderung in Vorpommern scheint der kleinste gemeinsame Nenner zu sein. Er sieht in der Gründung eines Vereins zur regionalen Wirtschaftsförderung nicht nur positive Aspekte, sondern auch offene Fragen, die nicht beantwortet sind.

 

Herr Buxbaum kündigt an, gem. § 8 Abs. 2 Hauptsatzung 15 Fragen an die Verwaltung zu stellen.

 

 

Der Präsident unterbricht kurz die Sitzung.

 

Auszeit: 19:20 Uhr bis 19:25

 

Herr Buxbaum verliest die 15 Fragen:

 

1.    Mit welchen neuen Methoden wird gewährleistet, dass sich über einen Verein zur regionalen Wirtschaftsförderung mehr Gründungsvorhaben und mehr Wirtschaftsansiedlung in der Hansestadt Stralsund ergeben.

 

2.    Was passiert, nach dem die Hansestadt Stralsund als Gesellschafter aus der WiFö Gesellschaft ausgetreten ist und die anderen Gesellschafter diesen Schritt vorerst nicht tun?

 

3.    Wie wird sich die Hansestadt Stralsund an der regionalen Wirtschaftsförderung beteiligen, falls sie aus der Gesellschaft zum 01.01.2021 ausgetreten ist und der angestrebte Verein noch nicht gegründet oder arbeitsfähig ist?

 

4.    Was wird mit den langfristigen Projekten, die derzeit von der WiFö Gesellschaft betreut werden, falls die Gesellschaft 2021 aufgelöst wird?

 

5.    Können Landes- und EU Fördermittel die der Gesellschaft zugesagt sind von dem neuen Verein zur regionalen Wirtschaftsförderung übernommen werden?

 

6.    Wie wird es eingeschätzt ob die bisherigen Sponsoren und Zuwendungsgeber mindestens in gleicher Höhe ihre finanziellen Zuwendungen auch dem neuen Verein zur regionalen Wirtschaftsförderung zukommen lassen?

 

7.    Mit welchem finanziellen Betrag würde sich die Hansestadt Stralsund in einem neuen Verein zur regionalen Wirtschaftsförderung beteiligen wollen oder können?

 

8.    Warum ist es nicht möglich den Prozess zur Neugliederung der regionalen Wirtschaftsförderung abgestimmt mit den bisherigen Gesellschaften und Gesellschaftern zu betreiben? (zeitgleiche Auflösung der alten Struktur mit verbindlicher Zusage sich an den neuen Strukturen zu beteiligen)

 

9.    Was passiert wenn einige bisherigen Akteure der regionalen Wirtschaftsförderung sich nicht an den neuen Verein zur regionalen Wirtschaftsförderung beteiligen?

 

10.  Wo soll der Geschäftssitz des neuen Vereins sein?

 

11.  Kann das bisherige Personal übernommen werden?

 

12.  Können evtl. noch laufende Projektassistenzen bzw. Projektmanager, falls es zur kurzfristigen Gründung des neuen Vereins zur regionalen Wirtschaftsförderung kommt, ihre Projekte in dem neuen Verein weiter führen?

 

13.  Wie hoch werden die finanziellen Mittel sein, die der neue Verein zur regionalen Wirtschaftsförderung benötigen wird?

 

14.  Warum gibt es noch keinen Entwurf für eine entsprechende Vereinssatzung?

 

15.  Wie ist gewährleistet das laufende Kooperationsprojekte, wie z.B. Leben & Arbeiten in Vorpommern. Deutschlands Sonnendeck“ in einer neuen Struktur zur regionalen Wirtschaftsförderung fortgesetzt werden können?

 

Herr Paul teilt mit, dass die Fragen durch die Verwaltung innerhalb der nächsten 14 Kalendertage schriftlich beantwortet werden.

 

Herr Hofmann beantragt das Ende der Rednerliste.

 

Herr Schwarz erklärt für die Fraktion CDU/FDP, dem Antrag zuzustimmen. Eine schnelle Entscheidung ist im Interesse aller Beteiligten. Der Austritt aus der WFG mbH ist gleichzeitig ein Startsignal, um einen neuen Schritt zu wagen.

 

Herr Würdisch beantragt eine Vertagung des Tagesordnungspunktes, da nicht ausreichend Zeit zur Verfügung stand, das Gutachten zu bewerten.

 

Herr Suhr ist erstaunt über die Abläufe in den vergangenen 14 Tagen, da vereinbart war, die Evaluierung abzuwarten, diese zu bewerten, um dann eine Entscheidung zu treffen.

Herr Suhr merkt an, dass der Endbericht bisher nicht zugänglich ist. Aus seiner Sicht würde die Bürgerschaft mit einem Beschluss auf einer unseriösen Basis agieren. Außerdem könnte ein Austritt auf dieser Grundlage weitreichende Folgende für die zukünftige Struktur der Wirtschaftsförderung in der Region haben.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI wird den Antrag ablehnen.

 

Frau Kühl schließt sich Herrn Suhr an. Durch die unzureichende Informationslage bestehen noch zu viele offene Fragen. Unter den Gegebenheiten wird die Fraktion DIE LINKE dem Antrag nicht zustimmen.

 

Herr Haack weist darauf hin, dass die nächste Bürgerschaftssitzung am 01.10.2020 stattfindet. Das Kündigungsrecht endet jedoch bereits am 30.09.2020. Er verweist auf eine gut funktionierende Wirtschaftsförderung in der Hansestadt Stralsund. Über die zukünftige Aufstellung wird debattiert werden.

 

Herr Dr. Zabel meint, dass belastbare Informationen vorhanden sind. Diese sind für eine Entscheidungsfindung ausreichend.

 

Der Präsident lässt über den Antrag auf Ende der Rednerliste wie folgt abstimmen:

 

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

2020-VII-05-0294

 

Nachfolgend stellt er den Geschäftsordnungsantrag zur Vertagung der Angelegenheit zur Abstimmung:

 

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt

 

Herr Suhr beantragt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/DIE PARTEI die namentliche Abstimmung.

 

Herr Paul stellt den Antrag AN 0130/2020 wie folgt namentlich zur Abstimmung:

 


Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen